Die Bürgschaft im Allgemeinen ist ein Dreiecksverhältnis zwischen Gläubiger, Hauptschuldner und Bürge. Mit einer Bürgschaftsübernahme verpflichtet sich der Bürge gegenüber dem Gläubiger, für dessen Forderung gegenüber dem Schuldner einzustehen. Der Bürge wird zur Zahlung herangezogen, wenn der Schuldner seinen Zahlungsverpflichtungen nicht vereinbarungsgemäß nachkommt. Bürge kann eine natürliche Person (Privatperson), eine juristische Person (Personenvereinigung, Firma) oder eine Bank sein. Ist der Bürge eine Bank, spricht man definitionsgemäß von einer Bankbürgschaft, ein Synonym dafür ist Aval.
Vorteile einer Bankbürgschaft
Der Grundgedanke der Bankbürgschat ist, Liquidität zu erhöhen, indem die eigenen Barmittel geschont werden. Anstelle die gesamten Summe an den Vertragspartner zu zahlen, bürgt die Bank mit ihrer Bonität. Der Vertragspartner/Kreditgeber kann sicher sein, bei einem Zahlungsausfall des Hauptschuldners das Geld von der Bank zu bekommen. Der Hauptschuldner zahlt lediglich eine günstige Prämie – die Avalprovision – » weiterlesen

