Bankbürgschaft

BürgschaftDie Bürgschaft im Allgemeinen ist ein Dreiecksverhältnis zwischen Gläubiger, Hauptschuldner und Bürge. Mit einer Bürgschaftsübernahme verpflichtet sich der Bürge gegenüber dem Gläubiger, für dessen Forderung gegenüber dem Schuldner einzustehen. Der Bürge wird zur Zahlung herangezogen, wenn der Schuldner seinen Zahlungsverpflichtungen nicht vereinbarungsgemäß nachkommt. Bürge kann eine natürliche Person (Privatperson), eine juristische Person (Personenvereinigung, Firma) oder eine Bank sein. Ist der Bürge eine Bank, spricht man definitionsgemäß von einer Bankbürgschaft, ein Synonym dafür ist Aval.

Vorteile einer Bankbürgschaft

Der Grundgedanke der Bankbürgschat ist, Liquidität zu erhöhen, indem die eigenen Barmittel geschont werden. Anstelle die gesamten Summe an den Vertragspartner zu zahlen, bürgt die Bank mit ihrer Bonität. Der Vertragspartner/Kreditgeber kann sicher sein, bei einem Zahlungsausfall des Hauptschuldners das Geld von der Bank zu bekommen. Der Hauptschuldner zahlt lediglich eine günstige Prämie – die Avalprovision – an die Bank.

Die Bankbürgschaft im gewerblichen Bereich

Bankbürgschaften kommen im gewerblichen Bereich häufig zur Anwendung, wenn ein Geschäftspartner (Gläubiger) sicher gehen möchte, dass sein Vertragspartner (Schuldner) über ausreichend Liquidität verfügt. Die Bank prüft die Bonität des Schuldners. Nur wenn diese ausreicht, wird eine Bankbürgschaft ausgestellt. Die Bankbürgschaft dient somit als Nachweis der Kreditwürdigkeit. Bankbürgschaften kommen im gewerblichen Bereich in der Baubranche häufig zur Anwendung.

Die Bankbürgschaft im privaten Bereich

Im privaten Bereich verwendet man eine Bankbürgschaft häufig zur Absicherung eines Mietvertrages. Anstelle einer Barkaution, bzw. der Anlage auf einem Mietkautionssparbuch, vereinbaren viele Mietparteien eine Bürgschaft als Mietsicherheit. Auch hier hat der Mieter einen Liquiditätsvorteil, da nicht die gesamte Kautionssumme, sondern nur ein günstiger Jahresbeitrag fällig wird. Verhält sich der Mieter nicht vertragsgemäß (Mietrückstände, Beschädigungen), zahlt die Bank die Mietkaution bis zur vereinbarten Kautionssumme an den Vermieter aus.