Wissenswertes zum Thema Privatinsolvenz

PrivatinsolvenzMan hat sicher schon davon gehört, dass Firmen – wenn sie ihre Rechnungen und den Lohn für ihre Angestellten nicht mehr bezahlen können – Insolvenz anmelden. Was viele lange nicht gewusst haben ist, dass das ebenso als Privatperson möglich ist. Dann ist die Rede von einem Privatinsolvenzverfahren. Häufig kommt es deswegen dazu, weil es Privatleuten nicht mehr möglich ist, ihre Rechnungen und Kreditraten zu bezahlen und auch keine Aussicht auf eine Änderung der Situation mehr besteht.

Durch eine Privatinsolvenz hat man unter anderem den Vorteil, dass man nach dem Verfahrensende die Befreiung von der Restschuld erlangen kann und auch, dass manche Vollstreckungsmaßnahmen der Gläubiger nach der Eröffnung des Verfahrens nicht mehr zulässig sind. Dazu wird sich bei einem selbst sicherlich ein befreiendes und erleichterndes Gefühl breit machen.

Wie lange kann das Privatinsolvenzverfahren dauern?

Zu der Dauer einer Privatinsolvenz kann man sagen, dass die maximale Dauer eines Insolvenzverfahrens in der Regel 6 Jahre beträgt und dass eine Verkürzung auf 5 oder 3 Jahre möglich ist. Wenn man diese Zeit erfolgreich hinter sich gebracht hat, kann man im besten Fall einen neuen Lebensabschnitt ohne Schulden beginnen.

Eine sorgfältige Vorbereitung ist hilfreich

Bevor man bei einem Insolvenzgericht den Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens und auf Restschuldbefreiung stellen kann, muss man diesen Antrag gut vorbereiten. Dazu wird das Gericht folgendes verlangen:

• Eine Aufstellung der Schulden in der aktuellen Höhe.
• Eine Aufstellung der regelmäßigen Einnahmen und des Vermögens.
• Angaben zur Person sowie zu den persönlichen Verhältnissen.
• Eine Bescheinigung bezüglich der Durchführung eines außergerichtlichen Einigungsversuchs.
• Und noch einen Bereinigungsplan für die Schulden.

Es ist ratsam, sich bei der Vorbereitung des Antrags auf Eröffnung des Privatinsolvenzverfahrens von einem Schuldnerberater, einem Rechtsanwalt oder einem Steuerberater beraten und helfen zu lassen. Die Insolvenzordnung besagt, dass jeder Schuldner, der vorhat, einen Insolvenzantrag zu stellen, eine Bescheinigung einer „geeigneten Person oder Stelle“ vorlegen muss, aus der man erkennen kann, dass auch ein letzter Versuch, sich mit Gläubigern zu einigen, nicht funktioniert hat. Dabei sollen Rechtsanwälte in allen Bundesländern als dafür geeignete Personen anerkannt werden. Für die Anerkennung von Schuldnerberatungsstellen haben die gesetzlichen Vorschriften des jeweiligen Bundeslandes Gültigkeit.

Welches Gericht ist zuständig und wie ist der Ablauf?

Die Anträge für das Verfahren sowie auch für die Restschuldbefreiung müssen bei dem für einen zuständigen Insolvenzgericht am Wohnort in schriftlicher Form gestellt werden. Den Antrag über das Internet zu stellen, ist leider nicht zulässig, man kann aber die notwendigen Formulare für den Antrag im Internet herunterladen. Man sollte wissen, dass nicht jedes Amtsgericht auch über eine Insolvenzabteilung verfügt. Daher sollte man sich rechtzeitig darüber informieren, welches Insolvenzgericht für den eigenen Wohnort zuständig ist.

Wenn der Antrag bei dem Gericht eingeht, wird dort zunächst die Vollständigkeit der Angaben überprüft und im Anschluss alle Gläubiger (die Forderungen angemeldet haben) noch einmal vom Gericht angeschrieben. Dann wird einem der Schuldenbereinigungsplan zugesendet, damit man nochmal die Gelegenheit hat, einer außergerichtlichen Einigung zuzustimmen. Wenn auch der Einigungsversuch des Gerichts scheitert, wird das Insolvenzverfahren durch einen Gerichtsbeschluss eröffnet. Vorausgesetzt, dass für die Eröffnung des Verfahrens die Zahlung der Verfahrenskosten erfolgt. Wenn man dazu nicht in der Lage ist, kann man eine Abweisung des Antrags dadurch verhindern, dass man eine Stundung der Zahlungspflicht bezüglich der Verfahrenskosten beantragt.