Die Zukunft der offenen Immobilienfonds – Darlehen nicht notwendig

FondsDie offenen Immobilienfonds, die auch für private Kleinanleger stets interessant waren, stehen seit einiger Zeit auch in der Kritik. Ein Teil dieser Fonds muss nämlich abgewickelt werden, sodass viele der Anleger nun Probleme haben, an ihr Geld zu kommen. Andererseits gibt es aber mit 19 der insgesamt 35 offenen deutschen Immobilienfonds, die 70 Prozent des Gesamtvolumens ausmachen, keinerlei Probleme. Wer sein Geld in einen solchen Fonds anlegen möchte, sollte sich allerdings im Vorfeld eingehend informieren.

Worauf muss geachtet werden?

Spielt man mit dem Gedanken, sein Geld in einen Immobilienfonds anzulegen, kann man im Vorfeld auf Seiten wie https://www.dima24.de/ alle nötigen Informationen einholen. Lange Zeit waren die offenen Immobilienfonds – wohl auch aufgrund des immer noch anhaltenden Immobilienbooms – die Lieblinge der deutschen Anleger. Dann gab es allerdings Probleme, weil einige der Produkte geschlossen oder gar abgewickelt werden mussten. Was man über steuerliche Folgen und den Kauf von Anteilen wissen sollte, möchten wir gerne hier erläutern.

Was tun, wenn’s brennt?

Zunächst einmal gelten beim Kauf von Fondsanteilen immer dieselben Grundregeln. Vor allen Dingen sollten die entstehenden Kosten berücksichtigt werden. Hernach muss man darauf achten, dass die Fondsstruktur auch wirklich den eigenen Wünschen entspricht. Die persönlichen Ziele wird sich der Anleger nur erfüllen können, wenn er sich für den richtigen Mix entscheidet. Fonds sind im Übrigen schon lange nicht mehr die konservative Geldanlage von anno dazumal. Vielmehr kann diese Investitionsmöglichkeit mit einigen Risiken verbunden sein. Die Auswahl darf man sich also nicht zu leicht machen. Viele Anleger, die einst in einen der Fonds investiert haben, welche nun abgewickelt werden, fragen sich jetzt natürlich, wie sie sich am besten verhalten sollen und wie viel Geduld nun vonnöten sein wird, bevor sie ihr Geld zurückerhalten.

Steuerliche Besonderheiten

Können Verluste, die entstanden, weil man sich schon vor der endgültigen Auflösung des Fonds von den Anteilen getrennt hat, steuerlich geltend gemacht werden? Es lässt sich auch jeden Fall festhalten, dass der sogenannte Bestandsschutz gilt, wenn die entsprechenden Anteile vor dem 1. Januar 2009 – d.h. vor dem Inkrafttreten der Abgeltungsteuer – angeschafft wurden. Das bedeutet zum einen, dass ein Kursgewinn steuerfrei bleibt und zum anderen, dass sich auch die Verluste nicht mehr steuerlich auswirken können. Wer später investiert hat, kann allerdings sehr wohl die Verluste steuerlich geltend machen. Im Normalfall kümmert sich die jeweilige Bank ganz automatisch darum. Der Verlust, der durch die Abwicklung eines Fonds entstand, wird durch das Kreditinstitut in den so genannten allgemeinen Verlustverrechnungstopf abgelegt und kann ohne zeitliche Limitierung mit anderen Kapitalerträgen verrechnet werden.