Rund ums Haus: Finanzierung und Bau von Garage & Co.

Finanzierung GarageEgal ob Garage, Carport oder das lang ersehnte Gartenhäuschen – Für die meisten Hausbesitzer bedeutet Frühlingszeit auch Bauzeit. Dabei stellt sich für Bauherren nicht nur die Frage nach der technischen Umsetzung und einer ansprechenden Optik, sondern vor allem auch nach der Finanzierung und den geltenden rechtlichen Vorgaben.

Möglichkeiten der Finanzierung

In erster Linie ist es nicht relevant, ob man ein Gartenhäuschen, ein Carport oder eine Garage bauen möchte, denn jedes Bauwerk kostet den Bauherren einiges. Das Problem dabei ist, dass oftmals das nötige Kapitel auf der Bank fehlt. Insbesondere der Bau einer Garage ist mit einem erheblichen finanziellen Aufwand verbunden. In der Regel wird dafür Folgendes benötigt:

Gutachter
Genehmigungen von den Ämtern
– Das Fundament des Bürgersteiges muss neu gearbeitet werden, da es nicht für die regelmäßige Belastung eines Pkws ausgelegt ist
– Das Fundament der Garage muss gegossen werden
Maurerarbeiten
Schreinerarbeiten

Nicht selten entstehen bei solch einem Projekt durchschnittliche Kosten von 20.000 Euro. Eine gute Möglichkeit, um Geld für den Anbau einer Garage zu erhalten, ist ein Ratenkredit. Auch wenn man online eine große Auswahl verschiedener Angebote bekommt, sollte immer ein Kreditvergleich angestrebt werden, um den bestmöglichen Zinssatz zu bekommen.

Fertiggaragen als eine kostengünstige Alternative

Mit der Aufstellung einer Fertiggarage sind wesentlich weniger Anforderungen verknüpft als mit der Errichtung einer gemauerten Garage. Fertiggaragen werden heutzutage in hervorragender Qualität und Flexibilität hergestellt und stehen ihren gemauerten Varianten in nichts nach. Das gilt insbesondere für Anbieter, die sich schon viele Jahre in dieser Branche eine gute Reputation erworben haben, wie zum Beispiel www.garagen-riese.de. Solche Anbieter überzeugen mit viel Erfahrung in der Konstruktion und mit dem Bau von Betonfertigteilen bieten sie auch viel Flexibilität in der Berücksichtigung passender Bauformen.

Rechtliche Vorgaben berücksichtigen

Zu den verschiedenen Bauten an und rund ums Haus gibt es bis heute keine bundesweit einheitliche Regelung. Möchte man eine Garage in Bayern, Bremen, Hamburg, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen oder im Saarland errichten, ist dafür immer eine Baugenehmigung von Nöten. Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen verzichten hingegen auf die Baugenehmigung, wenn man die Landesbauordnung und der Bebauungsplan einhält. In den verbleibenden Bundesländern ist entweder die bebaute Grundfläche oder der Rauminhalt in qm³ ausschlaggebend. Unerheblich ist dabei meist in allen Fällen, ob es sich um eine Fertiggarage oder um ein individuell geplantes Gebäude handelt, ob die Ausführung aus Holz ist oder gemauert wird und letztendlich ob die Garage frei stehend konstruiert oder ans Haus angebaut wird. Üblicherweise gelten in allen Ländern dieselben Bestimmungen für Garagen und Carports.

Bei der Errichtung eines Gartenhauses können in den einzelnen Bundesländern wiederum andere Modalitäten zum Tragen kommen. In vielen Fällen ist der Standort entscheidend. Je nachdem, ob man das Gartenhaus im eigenen Garten, in einem Schrebergarten oder auf einem Wochenendgrundstück bauen möchte, können unterschiedliche Regelungen von Bedeutung sein. Am besten ist es, man informiert sich frühzeitig beim zuständigen Bauamt über eventuelle Richtlinien und wartet alle nötigen Genehmigungen ab, bevor man mit dem Bau des Wunschobjektes startet.