Die Zeitrente – Andreas Schrobback aus Berlin über die Umkehrhypothek

aus der Kategorie Immobilien vom 11-11-2013

UmkehrhypothekNicht jeder Immobilieneigentümer möchte im Alter sein Haus verkaufen. Wird dennoch Geld benötigt, dann kann die Umkehrhypothek eine Möglichkeit sein, für die Immobilie eine Rente zu erhalten, ohne dass ein Umzug aus den eigenen vier Wänden notwendig wird.

Die eigene Immobilie gilt insbesondere in Zeiten der Währungsturbulenzen als eine sichere Art der Geldanlage. Viele Verbraucher sehen Immobilien zugleich als Altersvorsorge an, denn im Rentenalter müssen Eigentümer keine Miete mehr aufbringen und haben dadurch weniger Belastungen. Dennoch fallen auch mit einer Immobilie Nebenkosten an und zugleich muss der Lebensunterhalt bestritten werden. Mit Sinken der gesetzlichen Renten fällt dies immer mehr Rentnern schwierig. Deshalb kommt für viele Personen letztendlich nur noch der Verkauf der Immobilie infrage, damit der Erlös daraus für die Kosten des Lebensunterhalts genutzt werden kann. Jedoch steht dann ein Umzug an und sollte die Wahl auf ein Mietobjekt fallen, dann müssen zudem noch monatliche Mietausgaben eingeplant werden. » weiterlesen

Immobilie geerbt – und nun?

aus der Kategorie Immobilien vom 07-08-2013

Makler-VergleichIn Deutschland unterliegen Erbschaften grundsätzlich der Steuerpflicht. Dabei ist es nicht entscheidend, ob der Nachlass aus Bargeld, Immobilien oder anderen Vermögensgegenständen besteht. Doch selbst wenn ein Haus geerbt wurde, bedeutet dies nicht auch automatisch, dass Steuern erhoben werden. Denn die Höhe der Erbschaftssteuer hängt maßgeblich vom Wert der Immobilie ab. Auf was bei einer Immobilienerbschaft zu achten ist, wird nachstehend erläutert.

Freibeträge und Steuersätze der Erbschaftsteuer

Nur wenn der Wert des geerbten Hauses bestimmte Freibeträge übersteigt, ist Geld an den Fiskus zu zahlen. Dies gilt allerdings lediglich für den Betrag, der über den gesetzlichen Freibetrag hinausgeht. Die Höhe dieser Freibeträge ist von dem Verwandtschaftsgrad zum Erblasser und dem Wert des Erbes abhängig. Dabei wird jeder Erbe, seinem Verwandtschaftsgrad entsprechend, in eine Steuerklasse eingeteilt. Der den Freibetrag übersteigende Vermögensanteil wird mit dem für die jeweilige Steuerklasse relevanten Steuersatz versteuert. » weiterlesen