Vorteil für Ehepartner: Günstigere Kreditaufnahme zu zweit

KreditaufnahmeDie Ehe ist eine Form des Zusammenlebens, welche durch unsere Gesellschaft wie auch das politische System gestärkt wird / werden soll – so zumindest die Meinung sehr vieler Bürger und auch Politiker. Dementsprechend gibt es für Ehepartner Boni wie Steuervorteile, Kindergeld, Sparzuschüsse und vieles mehr. Indirekt können Ehepartner aber auch dann profitieren, wenn sie einen Kredit aufnehmen. Hier nämlich erfolgt die Kreditaufnahme zu zweit oftmals zu besseren Konditionen.

Wer in einer Ehe lebt und einen Kredit aufnehmen möchte, kann den Vertrag entweder alleine unterschreiben oder den Partner mit ins Boot holen. Rein finanziell gesehen ist letztere Variante in sehr vielen Fällen die sinnvollere Alternative. Banken sind durchaus gewillt, in Sachen Zinsen einen Schritt auf den Kunden zuzugehen, wenn dieser einen weiteren Schuldner mit ins Boot holt und sich die Last somit auf zwei Schultern verteilt.

Doppelt unterschrieben = doppelte Sicherheit?

Aus Sicht der Geldhäuser ist dieser Schritt vom Prinzip her nur logisch. Fällt Kreditnehmer 1 durch Faktoren wie Arbeitslosigkeit, Krankheit, Tod etc. aus, lässt sich natürlich Kreditnehmer 2 weiterhin belangen. Es besteht also eine höhere Ausfallsicherheit, die man in aller Regel mit einem Absenken des effektiven Jahreszinses belohnt. Es kann zudem auch sein, dass ein insgesamt höherer Kreditrahmen ermöglicht wird, da man der Kalkulation ja zwei Einkommen zugrunde legen kann.

Doch an dieser Stelle sind wir bereits am Knackpunkt angelangt: Auch Kreditnehmer 2 sollte über regelmäßige Einkünfte verfügen – ansonsten bringt die doppelte Unterschrift keine oder nur sehr geringe Vorteile. In vielen Ehekonstellationen ist es so, dass nur ein Partner regelmäßige Einkünfte erzielt. Der oder die andere bleibt in so manchem Fall zuhause. Hier hat man nur sehr bedingt eine Argumentationsgrundlage gegenüber der Bank, die Kreditkonditionen zu verbessern. Dennoch könnte man auch hier argumentieren, dass beim Ausfall von Kreditnehmer 1 der Kreditnehmer 2 eine Beschäftigung aufnehmen könnte. Oftmals ist bei der zweiten Person auch zumindest ein kleines Einkommen (Teilzeitbeschäftigung, Minijob etc.) vorhanden. Von daher schadet es wohl in kaum einem Fall, den Ehepartner gegenüber der Bank ins Spiel zu bringen.

Gründe, Kreditverträge doch alleine zu unterschreiben

Statistisch gesehen soll es so sein, dass trotz Ehe-Gemeinschaft viele Ehepartner Kreditverträge auf sich allein gestellt unterschreiben. Dies trifft vor allem auf kleinere Darlehen zu, bei denen man sich nicht so viele Gedanken macht. Oftmals hat dies aber auch einfach mit Unwissenheit oder der fehlenden Bereitschaft zu tun, sich näher damit zu befassen. Es kann jedoch auch durchaus Gründe dafür geben, einen Kreditvertrag absichtlich alleine zu unterschreiben. Diese Gründe können etwa sein:

– Man möchte den Ehepartner nicht mit in etwas „hineinziehen“
– Es gibt Ärger in der Ehe / eine baldige Scheidung ist denkbar bzw. sogar geplant
– Der Ehepartner hat ein schlechtes Scoring bei Banken

Diese Beispiele erklären ein Stück weit, warum bei so manch einem Kreditvertrag der Vorteil einer Kreditaufnahme zu zweit „liegen gelassen“ wird. Wenn Er sich (heimlich) den neuen 70-Zoll Flachbildfernseher auf Pump finanziert oder Sie die Handtasche einer Luxusmarke, kann es z.B. schon sein, dass man den Partner nicht unbedingt dabeihaben möchte – insbesondere dann, wenn es in der Ehe kriselt. Andersherum gedacht gibt es auch Finanzierungsvorhaben, vor deren Konsequenzen man möglicherweise den Ehepartner „schützen“ möchte, sollte man beispielsweise versterben. Richtig relevant wird die Sache allerdings bei großen Darlehen wie Hauskrediten oder der Finanzierung hochwertiger Fahrzeuge.

Auch ohne Ehe Vorteile sichern

Das Prinzip, günstigere Darlehen aufgrund einer Ehegemeinschaft zu erhalten, lässt sich natürlich auch übertragen auf das Hinzuziehen eines klassischen Bürgen. Dieser muss nicht mit einem zusammenleben. Unterschreibt eine beliebige zweite oder sogar dritte Person einen Kreditvertrag mit, so kann man davon ebenso profitieren. Wichtig ist jedoch, dass auch hier wieder gilt: Der Bürge braucht ein geregeltes Einkommen und / oder andere Formen der Sicherheiten wie etwa Wohneigentum, Wertpapiere etc. – nur dann ist er der Bank auch etwas „wert“.