P-Konto

PfändungsschutzkontoDas P-Konto ist ein Girokonto, das Sie hier online bei PayCenter führen können.
Das P-Konto unterscheidet sich vom normalen Girokonto dadurch, dass im Falle einer Pfändung ein festgelegter Grundfreibetrag vor einer Kontopfändung geschützt ist. Wenn Sie sich für ein Prepaid MasterCard Konto entscheiden, haben Sie nach der Aktivierung die Möglichkeit, das Kartenkonto in ein P-Konto umzuwandeln. Dies ist in Ihrem Online Bereich mit Eingabe der TAN möglich. Sollte sich zu diesem Zeitpunkt bereits eine Pfändung auf dem Kartenkonto befinden, wird automatisch der Grundfreibetrag von 1028,89 Euro festgesetzt.

Bis zu diesem Betrag können Sie über Ihr Guthaben verfügen. Egal ob Bargeldabhebungen oder Online Transaktionen, die Karte kann genutzt werden. Sollte sich keine Pfändung auf dem Konto befinden, können Sie weiterhin über Ihr komplettes Guthaben verfügen. Erst mit Pfändungseingang wird das P-Konto automatisch aktiv.

Der Grundfreibetrag beim Pfändungsschutzkonto liegt derzeit bei 1028,89 Euro. Sollten Sie beispielsweise unterhaltspflichtig sein, Kindergeld oder sonstige Sozialleistungen erhalten, kann der Freibetrag erhöht werden. Hierzu erhalten Sie in Ihrem Online Bereich eine Bescheinigung zur Freibetragserhöhung. Diese muss von einem zuständigen Amt, einem Rechtsanwalt, Notar oder Amtsgericht bestätigt werden und uns dann im Original vorliegen. Der Freibetrag wird dann erhöht. Sie haben dann monatlich mehr Geld zur Verfügung.

Jeder, der von einer Kontopfändung bedroht ist oder dessen Konto bereits gepfändet wurde, benötigt ein P-Konto. Derzeit gibt es keine Alternativen zum Pfändungsschutzkonto. Am 01.01.12 ist das Gesetz zum P-Konto in Kraft getreten und das Guthaben kann nur noch mit einem diesem geschützt werden. In Deutschland darf pro Person nur ein P-Konto geführt werden. Wenn Sie sich für ein P-Konto interessieren, registrieren Sie sich bitte auf unserer Homepage. Die Umwandlung kann dann nach der Aktivierung im Online Bereich vorgenommen werden.

Ein Pfändungsschutzkonto kann nur auf eine Privatperson ausgestellt werden. Ein Gemeinschaftskonto sowie ein Firmenkonto kann nicht als P-Konto geführt werden. Bei einem P-Konto können Sie nicht ins Minus rutschen. Sie können lediglich über den Betrag verfügen, den Sie zuvor aufgeladen haben. Sollte eine Pfändung auf dem Konto eingehen, wird dies nicht gesperrt. Sie können mit der Umwandlung weiterhin über Ihr Guthaben verfügen.