Personenversicherungen

Auf diesen Seiten möchten wir Ihnen wichtige Informationen zu Personenversicherungen geben. Sollten Sie an einer weitergehenden Beratung interessiert sein, nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf.

Der Verkaufsschlager unter den Personenversicherungen ist die Lebensversicherung, wenn man bedenkt, dass die Bundesbürger dafür über 70 Mrd. Euro an Versicherungsprämie zahlen. In Deutschland bestehen ca. 90 Mio. Lebensversicherungsverträge – das bedeutet jeder Bundesbürger hat mehr als einen Versicherungsvertrag. Die Lebensversicherung dient vor allem der Hinterbliebenenversorgung sowie der Alters- und Invaliditätsabsicherung. Eine Risikolebensversicherung deckt das reine Todesfallrisiko ab – wegen der niedrigen Sterbewahrscheinlichkeit niedrige Beiträge.
Eine weitere Form ist die Fondsgebundene Lebensversicherung, sie kann alternativ auf den Todes- und Erlebensfall bzw. nur auf den Erlebensfall abgeschlossen werden. Bei dieser Art entscheidet der Versicherungsnehmer selbst, in welche Investmentfonds der Versicherer die Sparanteile seines Vertrages fließen lässt. Die Höhe der Erlebensfallleistung wird vom Versicherer nicht garantiert, sondern ist von der Kapitalmarktentwicklung abhängig.
Hauptaufgaben der 1883 eingeführten gesetzlichen Krankenversicherung sind die Vorsorge, Krankenbehandlung, Rehabilitationsleistungen und Mutterschaftshilfe. Die meisten Bürger gehören der gesetzlichen Krankenversicherung an, dabei besteht Versicherungspflicht für Arbeitnehmer, Studenten, Arbeitslose, Rentner und Landwirte. Wer nicht in der gesetzlichen Krankenversicherung ist, wird meist durch eine private Krankenversicherung abgesichert. Privat versichert sind oft Angestellte mit hohem Einkommen, Beamte und Selbstständige. Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung können sich aber ebenfalls zusätzlich privat versichern.
Bei der Unfallversicherung unterscheidet man auch zwischen einer gesetzlichen und einer privaten Versicherung. Die Berufsgenossenschaften als Träger der gesetzlichen Unfallversicherung kümmern sich dabei um die Verhütung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten und sind für Rehabilitationsmaßnahmen und Wiedereingliederungen nach berufsbedingten Krankheiten und Unfällen zuständig.