Sterbegeldversicherung

Die Sterbegeldversicherung trägt anfallende Kosten eines Versicherten bei Tod. So werden durch die Sterbegeldversicherung die Kosten einer Beerdigung übernommen. Noch bis zum Jahre 2004 war das Sterbegeld eine Leistung der gesetzlichen Krankenkassen, nun müssen die Angehörigen die Kosten im Trauerfall selbst tragen.

Weitere Informationen finden Sie bei der NÜRNBERGER Hauptagentur Stefan Meye

Es muß sich um einen Sarg, einen Grabstein und den letzten Platz auf einem Friedhof gekümmert werden, hiermit beauftragt man ein Bestattungsunternehmen. Damit die Angehörigen neben der Trauer nicht noch finanzielle Sorgen bekommen, sollte bereits zu Lebzeiten eine Sterbegeldversicherung abgeschlossen werden. Bei Abschluß der Versicherung wird ein Begünstigter bestimmt, der im Falle des Ablebens die gezahlte Summe plus eine Zulage erhält. Dieses Geld ist zur Ausrichtung der Beerdigung und zur Übernahme der damit verbundenen Kosten gedacht.

Der in der Sterbegeldversicherung angegebene Begünstigte kann zu Lebzeiten jederzeit auf Antrag geändert werden. Die Beiträge zur Versicherung werden monatlich gezahlt. Eine Kündigung ist mit Abzug möglich, jedoch nicht ratsam – sie ist eine Sicherheit für jede Person und deren Angehörige. Es gibt kein Mindesteintrittsalter, da der Tod nicht vorhersehbar ist. Das Risiko an einem Unfall zu sterben ist beim Kind genau so hoch wie beim Senioren.

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