Berufsunfähigkeitsversicherung

aus der Gruppe der Personenversicherungen

Der Beruf ist die Existenz der meisten Menschen. Im Krankheitsfall wird zunächst einmal sechs Wochen lang der Lohn weiter gezahlt, anschließend muss Krankengeld beantragt werden. Ist absehbar, dass die erkrankte Person für längere Zeit ausfällt, greift die Berufsunfähigkeitsversicherung. Der Versicherte bezieht dann eine Rente aus seinen monatlich gezahlten Beiträgen. Die Höhe der monatlich gezahlten Rente hängt von der Höhe der gezahlten Beiträge ab.

Weitere Informationen finden Sie bei der NÜRNBERGER Hauptagentur Stefan Meye

Die Berufsunfähigkeitsversicherung ist jedem Menschen zu empfehlen, da im Falle eines Unfalles oder einer Krankheit über einen längeren Zeitraum kein Beruf mehr ausgeübt werden kann. Einem Menschen ohne Versicherung bleibt dann nur die Möglichkeit einer Frührente. Die ist jedoch meist sehr gering, da noch zu wenig in die Rentenkasse eingezahlt wurde.

Ohne Berufsunfähigkeitsversicherung wäre die betroffene Person dann verurteilt, auf Sozialhilfeniveau zu leben. Erkrankt die Person so, dass sie im eigenen Beruf nicht mehr arbeiten kann, wohl aber in einem anderen, kann die Versicherung eine Leistung ablehnen und den Versicherten auf den Ausweichberuf verweisen. Oft sind es körperlich belastende Berufe, welche plötzlich nicht mehr ausgeübt werden können. Um auf einen anderen Beruf zurückgreifen zu können, muss die entsprechende körperliche und berufliche Eignung gegeben sein.

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