Diensthaftpflichtversicherung
aus der Gruppe der Personenversicherungen
Die Diensthaftpflichtversicherung ist eine private, freiwillige Versicherung für Beamte und Angestellte des öffentlichen Dienstes. Dabei bietet die Versicherung einen wirksamen Risikoschutz vor eventuellen Forderungen gegenüber dem Mitarbeiter. Versichern können sich Lehrer, Polizisten, Zollbeamte, Soldaten, Justiz- und Verwaltungsbeamte, Richter, Angestellte und Beamte in öffentlichen Ämtern, Gerichtsvollzieher und Staatsanwälte.
Ärzte, Hebammen, Mitglieder von Forschungsteams und Rettungssanitäter sind von der Versicherung ausgeschlossen. Laut Bundesbeamtengesetz (§ 78) und BGB (§ 839) haften Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes persönlich für die Folgen einer Dienstpflichtverletzung während ihrer Dienstzeit.
Weitere Informationen finden Sie bei der NÜRNBERGER Hauptagentur
Stefan Meye
Die Diensthaftpflichtversicherung tritt bei Ansprüchen von geschädigten Dritten und bei Regressforderungen des Dienstherren ein. Die Versicherung übernimmt die Prüfung von Forderungen und Erstattung berechtigter Ansprüche oder weist nicht gerechtfertigte Forderungen zurück. Sollten Gerichtsprozesse folgen, übernimmt sie laut Vertrag auch diese Kosten vollständig.
Die Versicherung sichert Personen- und Sachschäden bis zu einer vereinbarten Summe ab. Dabei hat der Versicherte die Möglichkeit, weitere für ihn sinnvolle Risiken mitzuversichern, so z.B. die Absicherung des Verlustes von Dienstschlüsseln über verschiedene Summen. Der Einschluss einer Vermögensschaden-Versicherung wird angeraten, die Höhe der Versicherungssumme ist frei wählbar. Die Absicherung des Verlustes von Ausrüstung oder Uniformen (Soldaten, Polizisten, Zoll) kann ebenfalls vereinbart werden.
Die Diensthaftpflichtversicherung ist eine empfehlenswerte Versicherung, da Schäden an Personen oder Fehler im Amt schnell Kosten in Millionenhöhe verursachen können.
Fondsgebundene Lebensversicherung und Fondsgebundene Rentenversicherung