Fondsgebundene Rentenversicherung

aus der Gruppe der Personenversicherungen
Die private Rentenversicherung ist noch immer eines der beliebtesten Produkte für die private Altersvorsorge, denn sie bietet ab einem bestimmten Alter eine lebenslange Rente. Inklusive aller Überschüsse, die von der Versicherung erwirtschaftet und an die Anleger ausgezahlt werden, ergibt sich eine durchschnittliche Rendite von 4 – 5% p.a. Die klassische Rentenversicherung dagegen bietet einen Garantiezins von derzeit 2,25% p.a.

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Die fondsgebundene Rentenversicherung legt Gelder der Kunden nicht verzinslich an, sondern investiert die Beiträge in Aktien-, Misch- oder Rentenfonds – je nach Anlagementalität des Kunden. Damit bietet sie dem Kunden die Chance auf deutlich höhere Erträge. Die Renditeaussichten liegen z.B. bei Aktienfonds zwischen 6 und 9% p.a., also deutlich höher als bei der klassischen Versicherung.
In welche Fonds die fondsgebundene Rentenversicherung investiert, kann der Kunde selbst entscheiden. Meist stehen mehrere, jedoch oft nur versicherungseigene Fonds zur Auswahl. Bei der Anlage in Investmentfonds sind einige Risiken zu beachten. So wird die Kapitalauszahlung bei Ablauf der Versicherung nicht garantiert, dadurch sind auch Verluste möglich. Kursschwankungen können bei Aktien-, Misch- oder Rentenfonds in der Regel über einen Zeitraum von 10 Jahren ausgeglichen werden. So sollte die Rentenversicherung nur von Kunden mit einem langen Anlagehorizont gewählt werden. Um evtl. Risiken zu begrenzen, kann die Wahl der Fonds einmal pro Jahr geändert werden. So ist es möglich, das Portfolio etwa 3 – 5 Jahre vor Rentenbeginn in sichere Renten- oder Mischfonds zu tauschen.
Die fondsgebundene Rentenversicherung kann als normaler Vertrag oder als Riestervertrag abgeschlossen werden. Im Rahmen der Riesterrente erhält der Kunde so außerdem staatliche Förderung, wenn in den Vertrag aktuell 3% des Vorjahresbruttoeinkommens eingezahlt werden. Die Förderung wird dann über die Versicherung beantragt, sie beträgt 114 Euro pro Person und 138 Euro pro Kind, für das der Vertragsinhaber Kindergeld erhält.
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