Krankenzusatzversicherung
aus der Gruppe der Personenversicherungen
Alle Arbeitnehmer und Angestellten, die unter einer bestimmten Einkommensgrenze liegen, müssen sich gesetzlich krankenversichern. Etwa 85% aller Bürger in Deutschland sind Mitglieder einer gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Die Leistungen der GKV werden im Leistungskatalog festgelegt und sind bei allen Kassen bis auf geringe Abweichungen gleich. Dabei handelt es sich meist um Basisleistungen mit Zuzahlungen, die sehr hoch sein können. Was nicht im Leistungskatalog steht, z.B. Brillen oder teurer Zahnersatz, wird nicht bezahlt. Mit einer Krankenzusatzversicherung kann sich der gesetzlich krankenversicherte Patient ähnlich wie ein Privatpatient absichern.
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Bei der Krankenzusatzversicherung werden diese zusätzlichen Leistungen durch eine private Krankenversicherung (PKV) übernommen. Der Versicherungsnehmer wählt die gewünschten Zusatzleistungen wie Zuzahlung bei teurem Zahnersatz, Erstattung von Kosten für die Brille oder Chefarztbehandlung im Krankenhaus selbst aus. Alle Beiträge richten sich nach den Versicherungsbedingungen des Anbieters, dem Eintrittsalter sowie den gesundheitlichen Risiken und den versicherten Leistungen.
Mit dem Antrag muss ein Gesundheitsbogen ausgefüllt werden, bei gesundheitlichen Risiken werden Zuschläge berechnet. Die Beiträge der Versicherungen können bei gleichen Leistungen oft unterschiedlich sein, des wegen sollte ein Versicherungsvergleich durchgeführt werden. Gesetzliche Krankenversicherungen haben oft Kooperationsvereinbarungen mit privaten Krankenversicherungen, wenn es um Zusatzversicherungen geht. Hier werden für die Kunden der GKV teilweise günstigere Bedingungen oder der Wegfall der Gesundheitsprüfung angeboten. Diese sollten in den Vergleich unbedingt einbezogen werden. Da das Eintrittsalter ein wichtiges Kriterium für die Beitragshöhe ist, sollte der Abschluss einer Krankenzusatzversicherung rechtzeitig erfolgen.
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