Private Krankenversicherung

aus der Gruppe der Personenversicherungen

Die private Krankenversicherung ist eine immer stärker frequentierte Alternative zur gesetzlichen Versicherung. Versichern können sich so Personen, die in einem festen Arbeitsverhältnis stehen und nicht einer gesetzlichen Versicherungspflicht unterliegen. Selbständige oder freiberuflich tätige Personen können sich unabhängig von ihrem Einkommen versichern. Für Studenten gibt es bei der privaten Krankenversicherung gesonderte Tarife.

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Die Höhe der zu zahlenden monatlichen Beiträge macht sich nicht an der Höhe des Einkommens fest, sondern an anderen Kriterien – dem Alter, Geschlecht und den gesundheitlichen Umständen der zu versichernden Person. Die Vorteile sind vor allem im Umfang der erbrachten Leistungen zu finden. Die gesetzliche Krankenversicherung hat strenge Vorgaben bezüglich ihres Leistungskataloges, während die private Krankenversicherung sogar Zuschüsse für Sehhilfen und Zahnersatz zahlt.

Die Behandlung in den Arztpraxen und Krankenhäusern ist privat Versicherten gegenüber häufig zuvorkommender. Privat Versicherte bekommen meistens schneller Termine, im Krankenhaus haben sie Anrecht auf ein Einzelzimmer und werden auf Wunsch vom Chefarzt behandelt.

Eine Familienversicherung gibt es bei der privaten Krankenversicherung nicht, für den Ehepartner und Kinder muss so jeweils eine getrennte Police abgeschlossen werden. Falls der Versicherte keine ärztlichen Leistungen in einem bestimmten Zeitraum in Anspruch nimmt, kann ein Teil der Beiträge zurückerstattet werden. Mitglieder der privaten Krankenversicherung können wieder in die gesetzliche Versicherung aufgenommen werden, wenn das Einkommen in einen versicherungspflichtigen Bereich fällt.

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