Restschuldversicherung

Wer einen Kredit abgeschlossen hat, muß dafür monatliche Raten zahlen, um diesen zu tilgen. Umstände wie eine Arbeitslosigkeit oder Berufsunfähigkeit können jedoch dazu führen, daß diese Raten nicht mehr gezahlt werden können. Sollte der Kreditnehmer versterben, müssen die Erben die Raten bzw. die Restschuld übernehmen. Um sich vor diesen Risiken zu schützen und die Angehörigen vor hohen finanziellen Belastungen zu bewahren, ist es meistens ratsam, für private Ratenkredite eine Restschuldversicherung abzuschließen. Die Versicherung wird von jeder Bank angeboten, oft ist sie im Vertrag bereits enthalten.

Die Restschuldversicherung ist eine Kombination aus Risikolebensversicherung, Berufsunfähigkeitsversicherung und einer Arbeitslosenversicherung. In einigen Fällen können diese Komponenten auch einzeln gewählt werden. Die Versicherung übernimmt die komplette Restschuld des Kredites, wenn ein Kreditnehmer versterben sollte. Auch zahlt die Restschuldversicherung die monatlichen Raten bei Arbeitslosigkeit oder Berufsunfähigkeit. Allerdings werden die Zahlungen nicht für die gesamte Restlaufzeit übernommen, sondern meist nur für 12 Monate.

Die Prämie der Restschuldversicherung richtet sich nach dem Geschlecht und dem Alter der versicherten Person. Risikozuschläge für bestimmte Berufsgruppen gibt es hier nicht, auch Gesundheitsfragen, wie sie bei der klassischen Lebens- oder Berufsunfähigkeitsversicherung gestellt werden, gibt es nicht. Die Kosten einer Restschuldversicherung richten sich außerdem nach der Kredithöhe und dessen Laufzeit. Je kürzer die Kreditlaufzeit und je geringer die Kreditsumme, desto günstiger ist auch die Versicherung.

Die Prämie ist bei Kreditabschluß in einer Summe fällig, sie kann vom Kunden separat gezahlt werden oder aber sie wird auf die Kreditsumme aufgeschlagen und mitfinanziert. Kreditnehmer, die jedoch bereits eine private Absicherung über Lebens- oder Berufsunfähigkeitsversicherungen getroffen haben, können auf eine Restschuldversicherung verzichten.

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