Riesterrente

aus der Gruppe der Personenversicherungen

Die Riesterrente ist eine privat finanzierte Rente in Deutschland auf freiwilliger Basis, welche vom Staat durch Sonderausgaben-Abzugsmöglichkeiten und Zulagen gefördert wird und im Altersvermögensgesetz geregelt ist. Eine solche Riesterrente kann durch jede zulagenberechtigte Person aufgebaut werden. Hierbei muss durch den Anbieter mindestens die Summe in Höhe der zuvor eingezahlten Beiträge garantiert zurückgezahlt werden, wenn nicht sogar höher.

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Desweiteren ist es möglich, bereits vor Rentenantritt eine bestimmte Summe, meist liegt diese zwischen 10.000 und 50.000 Euro, zinslos zu entnehmen. Diese Summe muss aber spätestens zwei Jahre nach Entnahme des Betrags bereits in nicht geförderten Raten zurück gezahlt werden. Sollte der Vertragsnehmer zwischenzeitlich arbeitslos werden, wird sein angespartes Kapital im Riester-Vertrag nicht bei der Anrechnung von Vermögen berücksichtigt. Weiterhin kann der Vertragsnehmer dieses Kapital gebührenpflichtig auf einen anderen Anbieter oder einen anderen Tarif beim selben Anbieter übertragen.

Zusätzlich haben Kindererziehende, Bezieher von Arbeitslosengeld, rentenversicherungspflichtige Arbeitnehmer, Bezieher von Vorruhestandsgeld, Beamte, Richter und Soldaten sowie diesen gleichgestellte Personen, rentenversicherungspflichtige Selbstständige, Wehr- und Zivildienstleistende sowie Bezieher von Krankengeld und die Ehepartner aller Zulagenberechtigten einen Anspruch auf eine Altersvorsorgezulage.

Ruft der Vertragsnehmer seine Altersvorsorgezulage vier Jahre lang nicht ab, so hat er nach Ablauf dieser vier Jahre keinerlei Anspruch mehr. Mit Hilfe des so genannten Dauerzulageantrags ist der Anbieter berechtigt, eine Altersvorsorgezulage zu beantragen, ohne dass er für jeden Antrag die einzelne Zustimmung des Versicherten einholen muss.

Wird der Riestervertrag gekündigt, verstirbt der Anspruchsberechtigte vor Rentenbeginn oder wird der Vertrag ruhig gestellt, ohne dass eine Auszahlung des Guthabens erfolgte, sind alle Zulagen vom Staat zurückzuzahlen.

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