Rüruprente

Die nach dem Wirtschaftsweisen Bert Rürup benannte Rüruprente ist ähnlich wie die Riester-Rente eine Möglichkeit der privaten Altersvorsorge mit staatlicher Förderung. Die Rüruprente ist besonders für Selbständige mit hohem Steueraufkommen interessant, weil sie keine betriebliche Altersvorsorge besitzen, keine Riester-Rentenverträge abschließen dürfen und die in einen Rürup-Vertrag eingezahlten Beiträge steuerlich geltend gemacht werden können.

Weitere Informationen finden Sie bei der NÜRNBERGER Hauptagentur Stefan Meye

Weitere Merkmale sind der Schutz vor Pfändung in der Ansparphase und die Abschlußmöglichkeit von diversen Versicherungen wie z.B. einer Berufsunfähigkeits- und Hinterbliebenenrente. Bei längerer Arbeitslosigkeit sind die in einen Rürup-Vertrag eingezahlten Beiträge vollständig vor Zugriff geschützt, sie werden bei der Berechnung von staatlichen Unterstützungsleistungen wie Arbeitslosengeld nicht als Vermögen angerechnet.

Ein Nachteil der Rüruprente ist das Fehlen eines Kapitalwahlrechts, die eingezahlten Beträge können bei Rentenbeginn nicht in einer Summe, sondern nur lebenslang durch monatliche Rentenzahlungen ausbezahlt werden.

Das Vererben eines Rürup-Vertrages ist nicht möglich. Das bedeutet, daß im Todesfall des Sparers vor Rentenbeginn das gesamte eingezahlte Kapital und beim Tod im Rentenalter das noch vorhandene Geld verfällt und der gesetzlichen Rentenversicherung übertragen wird. Wer diesen gravierenden Nachteil verhindern will, kann Zusatzversicherungen wie die o.g. Hinterbliebenenrente oder auch eine Beitragsrückerstattungs-Versicherung für den Todesfall abschließen.

Durch die Abschaffung der steuerlichen Abzugsfähigkeit von Lebensversicherungen und klassischen Rentenversicherungsverträgen 2005 ist die Rüruprente für Selbständige die einzige noch verbliebene Möglichkeit der steuerbegünstigten Altersvorsorge.

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