Kreditversicherung

Je nach Höhe des aufgenommenen Kredites kann es sinnvoll sein, eine Kreditversicherung abzuschließen. Bei der sogenannten Restschuldversicherung handelt es sich um eine Versicherung, die in dem Fall eintritt, wenn der Kreditnehmer zahlungsunfähig ist und die Tilgungsraten nicht mehr an die Bank gezahlt werden können. Dies kann durch plötzliche Arbeitslosigkeit der Fall sein, auch im Todesfall oder bei Berufsunfähigkeit deckt die Kreditversicherung die Zahlung der monatlichen Raten ab.
Die Kreditversicherung wird zeitgleich mit dem Kreditvertrag geschlossen. Dabei zahlt der Kreditnehmer neben den monatlichen Tilgungsraten einen bestimmten Betrag, der frei vereinbart werden kann und sich in der Regel nach der Höhe der Kreditsumme richtet, in die Versicherung ein. Der Vorteil der Versicherung ist, dass die Familie des Kreditnehmers keinen Forderungen der Bank nachkommen muss, wenn Zahlungsunfähigkeit eintritt. Die Versicherung tritt dann für die restliche Kreditsumme ein.
Die Kreditversicherung findet auch im Geschäftsleben Anwendung, um z.B. Verkäufer oder Dienstleister vor ausbleibenden Zahlungen durch Geschäftspartner abzusichern. Die Versicherungssumme richtet sich in dem Falle nach der Größe des Unternehmens und dessen Umsatz. Hier wird die Versicherung als Forderungsausfallversicherung bezeichnet. Die Versicherung tritt auch ein, wenn der Geschäftspartner über einen längeren Zeitraum im Zahlungsverzug ist und nicht abgeschätzt werden kann, ob er noch ausstehenden Verpflichtungen nachkommen wird.
Die Notwendigkeit einer derartigen Kreditversicherung muss also von jedem selbst eingeschätzt werden. Der Kreditnehmer sollte sich von der kreditgebenden Bank keinesfalls zum Abschluss einer solchen Versicherung drängen lassen, immerhin sind damit regelmäßige Mehrkosten verbunden.
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