Tilgung

Im Kredit- und Bankenwesen wird der Begriff Tilgung für die Rückzahlung einer definierten Forderung verwandt. Jeder Kredit, jede Hypothek – grundsätzlich jede Schuld muß getilgt werden. Die Tilgung kann zwischen Kreditnehmer und Kreditgeber unterschiedlich vereinbart werden.

Bei kleineren Verbraucherdarlehen wird die Rückzahlung meistens in festen monatlichen Beträgen vorgenommen. Bei anderen Darlehensformen, insbesondere bei Hypotheken- und Privatkrediten, ist die Schuld an einem genauen Fälligkeitstag zu tilgen. Während der Laufzeit sind in diesem Fall lediglich die Zinsen zu zahlen. Am kundenfreundlichsten ist das so genannte Annuitätendarlehen, weil sich hierbei die Schuldsumme kontinuierlich verringert. Grundsätzlich ist die Tilgung zwischen Kreditnehmer und Kreditgeber immer frei verhandelbar, gesetzliche Vorgaben zur Tilgung gibt es dabei nicht.

Banken und Sparkassen sind in Deutschland verpflichtet, dem Kunden einen genauen Tilgungsplan zu erstellen, der alle relevanten Vertragsdaten zur Abzahlung enthält. An Hand des Tilgungsplanes kann der Kunde jederzeit seine offene Restschuld ersehen. Kommt der Kunde in finanzielle Schwierigkeiten, können beide Vertragsparteien eine vorübergehende Tilgungsaussetzung vereinbaren.

Die meisten Darlehensverträge enthalten eine Klausel zur vorzeitigen Tilgung. Diese kann in einzelnen größeren Teilbeträgen oder in einer Gesamtsumme erfolgen, in diesem Fall berechnen Kreditinstitute so genannte Vorfälligkeitsentschädigungen.

Der Begriff Tilgung umfaßt die gesamte Rückzahlung inklusive aller Kreditgebühren und Kreditzinsen. Umgangssprachlich wird mit der Tilgung jedoch oft nur die Begleichung der tatsächlichen Kreditsumme gemeint und die Zinszahlung gesondert gesehen.