Hypothek
Bei der Hypothek handelt es sich um ein dingliches und beschränktes Recht bezogen auf ein Grundstück, man spricht in diesem Zusammenhang auch von einem Grundpfandrecht. Ursprünglich stammt der Begriff aus dem Griechischen und bedeutet soviel wie „Unterpfand“.
Die Hypothek dient im Bankwesen zur Sicherung eines Kredites und findet in erster Linie in der Immobilienfinanzierung Anwendung. Kann ein Kreditnehmer die Rückzahlung aus irgendwelchen Gründen nicht fortsetzen, hat der Hypothekengläubiger jederzeit die Möglichkeit, das Grundstück zu verwerten und den Kredit abzulösen. Dies geschieht durch eine Zwangsversteigerung; der Schuldner kann jedoch durch eine entsprechende Zahlung verhindern, dass eine Versteigerung stattfindet.
Auf einem Grundstück können mehrere Hypotheken lasten, die einen festgelegten Rang haben. Man spricht dann von erstrangiger Hypothek, zweitrangiger Hypothek usw. Der Rang der Hypothek spielt vor allem eine Rolle, wenn es zu einer Verwertung kommt. Jeder Hypothekengläubiger wird in der Reihenfolge, die seinem Rang entspricht, befriedigt.
Die Bestellung einer Hypothek kann durch dingliche Einigung erfolgen, dabei kann die Hypothek direkt auf das Grundstück des Schuldners laufen. Es gibt auch die Möglichkeit, dass ein Dritter mit seinem Grundstück die Sicherheit gibt. Letztendlich gibt es noch den Sicherungsvertrag, der die schuldrechtliche Grundlage für die Hypothekenbestellung bildet. Grundsätzlich wird die Hypothek immer in Höhe des Darlehens eingetragen. Mit jeder Zahlung, die der Schuldner leistet, verringert sich der Anspruch der Gläubiger, es entsteht eine sogenannte Eigenhypothek. Der Gläubiger kann bei der Verwertung nur auf den Betrag der noch bestehenden Schuld zugreifen, nicht auf den ursprünglichen Betrag.
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