Kreditzinsen

Wie bei fast allen Produkten in der freien und sozialen Marktwirtschaft bestimmt sich auch der Preis für einen Kredit nach Angebot und Nachfrage. Die Kreditzinsen sind gewissermaßen der Preis für die Überlassung von Fremdkapital an Privatpersonen und Unternehmen. Über die Höhe der Zinsen entscheidet letztendlich aber die persönliche Vereinbarung der beteiligten Vertragspartner.

Eine Zinshöhe kann jedoch nicht absolut frei verhandelt werden, da gesetzliche Vorschriften dies einschränken. Die Maßnahme dient vor allem dem Verbraucherschutz; so soll z.B. verhindert werden, dass Kreditnehmer unverhältnismäßig stark belastet werden. Sittenwidrige Kreditangebote mit sogenannten Wucherzinsen kommen vor allem dann vor, wenn Kreditsuchende bereits hoch verschuldet oder unbedingt auf einen Kredit angewiesen sind.

Für viele Banken oder Kreditvermittler sind hohe Kreditzinsen aber schon lange nicht mehr die einzig lukrative Einnahmequelle im Kreditgeschäft. Mit teuren Restschuldversicherungen versuchen viele Finanzdienstleister, zusätzliche Umsätze und Vertriebsergebnisse zu generieren. Damit umgehen sie die starke Reglementierung der Kreditzinspolitik, um ihre Gewinne zu maximieren. Beim Abschluss eines Kreditvertrages sollte deshalb darauf geachtet werden, im Zusammenhang mit der Restschuldversicherung nur wirklich benötigte Versicherungsbausteine zu integrieren. Die Absicherung gegen Arbeitslosigkeit und Arbeitsunfähigkeit ist beispielsweise bei Beamten vollkommen sinnlos.

Die Höhe der Kreditzinsen hängt aber auch von der Art des Kredites ab. Während für Immobilienfinanzierungen sehr niedrige Zinsen zu zahlen sind, werden für Dispo- und Ratenkredite oft Zinssätze im zweistelligen Prozentbereich berechnet. Neben der Art des Kredites hat aber auch die Bonität des Kreditnehmers starken Einfluss auf die Höhe der Kreditzinsen. Eine schlechte Bonität bedeutet einen höheren Zinssatz, während eine hervorragende Bonität mit besonders niedrigen Zinssätzen honoriert wird. Die Kreditzinsen richten sich auch nach der vereinbarten Laufzeit des Kredites; Darlehen mit einer geringen Laufzeit von etwa 12 bis 24 Monaten erhalten niedrige Zinskonditionen, während sich länger laufende Ratenkredite eher durch hohe Zinsen auszeichnen. Soll der bestehende Kredit vorzeitig abgelöst werden, müssen die vereinbarten Kreditzinsen zurückgerechnet werden. Zinsen werden dem Kreditnehmer nur für die tatsächlich genutzte Laufzeit in Rechnung gestellt.

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