Leasing

Der Begriff Leasing kommt aus dem Englischen und bedeutet so viel wie mieten oder pachten. Beim Leasing überlässt der Leasinggeber dem Leasingnehmer ein bestimmtes Gut für einen vertraglich festgelegten Zeitraum. In Deutschland wohl am bekanntesten ist das Leasing bei Fahrzeugen im gewerblichen Bereich. Der Leasingnehmer zahlt an den Leasinggeber die im Vertrag festgelegten Raten und gibt am Ende der Laufzeit den Leasinggegenstand wieder zurück. Mit den Leasingraten zahlt der Leasingnehmer für den Wertverlust des Gegenstandes und Zinsen.

Leasingverträge sind am ehesten mit Mietverträgen vergleichbar. Mit dem Abschluss eines Leasingvertrages kann der Leasingnehmer seine Liquidität schonen, die zu zahlenden Raten sind als Betriebskosten absetzbar, wenn kein automatischer Eigentumserwerb vereinbart wird. Leasingverträge sind an bestimmte Bedingungen geknüpft, z.B. darf beim Fahrzeugleasing der Restwert des Fahrzeuges am Ende der Vertragslaufzeit nicht weniger als 10% betragen.

Für die gewerblichen Kunden ist Leasing nur attraktiv, wenn sie mit der Ausübung ihres Gewerbes Gewinne erzielen und mit der Leasingrate die Steuerlast drücken können. Besteht aber die Möglichkeit, während der Leasinglaufzeit in die Insolvenz zu gehen, ist vom Leasing abzuraten, da Leasingverträge über den Zeitraum ihrer Laufzeit unkündbar sind. Manche Leasinggeber gestatten ihren Kunden in einem solchen Fall einen geeigneten Nachmieter zu finden, der mit allen Rechten und Pflichten in den Vertrag einsteigt.

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