Lombardkredit
Als Lombardkredit wird ein Kredit bezeichnet, der gegen Verpfändung von verbrieften Rechten und beweglichen Sachen gewährt wird. Der meist kurzfristige Lombardkredit ist ein Real- und kein Personalkredit, d.h. dass neben dem bestehenden Pfandrecht auch der zu verpfändende Gegenstand als Faustpfand übergeben wird. Der Gegenstand befindet sich zwar im Besitz des Gläubigers, allerdings wird dieser dann nicht automatisch Eigentümer der Sache.
Die Festsetzung des Beleihungswertes, also die prozentual zu bestimmende Auszahlungssumme in Bezug auf den vollen Wert des Pfandgegenstandes, ist ebenso Teil der Einigung wie auch der Lombardsatz – der Zinssatz für den gewährten Lombardkredit. Den Zinssatz legt die Zentralbank fest, also den Preis als Abschlag des Nominalwertes, zu dem sich Banken durch das Verpfänden von Wertpapieren kurzfristig Liquidität verschaffen können.
Zu den lombardfähigen Papieren gehören beispielsweise Wechsel, Geldmarktpapiere sowie Staatsanleihen und bestimmte börsenfähige Wertpapiere, die im Verzeichnis beleihbarer Wertpapiere aufgelistet und näher gekennzeichnet werden. Wechsel und Schatzwechsel haben eine Beleihungsgrenze von bis zu 90%, andere Wertpapiere erreichen nur bis zu 75% ihres Kurs- bzw. Nennwertes.
Von Bankkunden besonders gern in Anspruch genommen wird der so genannte Effektenlombardkredit, bei dem sie in ihrem Eigentum befindliche Wertpapiere verpfänden und diese der Bank als Sicherheit zur Verfügung stellen. So müssen die Papiere nicht verkauft werden und kehren nach Begleichung der Schuld wieder in den Besitz des Bankkunden zurück. Andere Möglichkeiten eines Lombardkredites sind der Waren-Lombardkredit, der Edelmetall-Lombardkredit oder der Forderungs-Lombardkredit, wobei die Waren- bzw. Edelmetalllombardkredite heutzutage eine eher untergeordnete Rolle spielen, insbesondere in Bezug auf die Finanzierung von Unternehmen.
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