Nominalzins
Der Begriff Nominalzins ist bei der Vergabe bzw. bei der Aufnahme eines Kredites von Bedeutung. Er dient zusammen mit dem effektiven Zins zur Berechnung der Kosten oder der Höhe der Raten eines Kredites. Gerade bei der Aufnahme eines Onlinekredites, bei der die persönliche Beratung fehlt, sollte ein Verbraucher diese Unterscheidung genau beachten. Der Nominalzins ist dabei der im Kreditvertrag zwischen Kreditgeber und Kreditnehmer vereinbarte Zinssatz. Dieser kann über die gesamte Laufzeit fest vereinbart oder auch variabel sein. Zur Beurteilung der tatsächlichen Kosten eines Kredites oder zur Vergleichbarkeit verschiedener Kreditangebote ist er für den Verbraucher jedoch nicht geeignet.
Für den Kunden aussagekräftiger und nachvollziehbarer ist der effektive Zinssatz. Dieser errechnet sich aus den Gesamtkosten eines Kredites – der Darlehenshöhe, den fälligen Bearbeitungsgebühren, Kreditvermittlungskosten und den Prämien für die in der Regel abzuschließende Restschuldversicherung.
Je nach Vertragsgrundlage fallen manchmal weitere Kosten wie Kontoführungsgebühren an. Zur Ermittlung eines günstigen Kredites aus einer Auswahl von Angeboten sollte der Kreditnehmer deshalb den effektiven Zins zugrunde legen. Zur Berechnung stehen dem Verbraucher entsprechende Onlinevergleiche im Internet zur Verfügung. Die Kreditinstitute werben dagegen natürlich lieber mit dem meist 0,1 bis 0,2% niedrigeren Nominalzins, sind allerdings gesetzlich verpflichtet, immer auch den effektiven Zins mit anzugeben.
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