Postidentverfahren

Spätestens mit der Einführung des E-Commerce, des Handels im Internet, bedurfte es eines Identifikationsverfahrens, um die Identität einer nicht persönlich vorstelligen Person gewährleisten zu können. Mit dem Postidentverfahren wird die Identifikation von Personen durch die Mitarbeiter der Deutschen Post AG vorgenommen.

Möchte ein Verbraucher über das Internet einen Kredit aufnehmen, kann er alle Formalitäten am Computer erledigen. Das von ihm gewählte kreditgebende Institut läßt sich daraufhin ein Postidentformular vorlegen, um sicher zu sein, daß es sich um den Kreditnehmer handelt. Der Hintergrund für das Postidentverfahren war das in Kraft getretene Geldwäschegesetz,
welches die Vergabe von Krediten und das Eröffnen von Konten nur an eindeutig identifizierte Personen zuläßt. Das Postidentverfahren wird durch die Deutsche Post AG in drei Varianten angeboten. Allen gemeinsam ist

– die Aufnahme der Ausweisdaten sowie der Unterschrift des Kunden
– das zur Verfügung stellen der notwendigen Formulare
– das Anbieten einer telefonischen Service-Hotline für Reklamationen

Damit ist eine erhöhte Sicherheit vor Fälschung und Betrug garantiert. Beim Basic-Verfahren ist es zulässig, der Identifikationsurkunde weitere Kundenunterlagen beizulegen. Die Identifizierung muß allerdings in einer Filiale der Deutschen Post vorgenommen werden.

Das Comfort-Verfahren ermöglicht, die Postidenturkunde zusammen mit einer Warensendung zu verschicken. Dabei kann ein Zusteller der Deutschen Post AG die Identifikation beim Kunden vornehmen. Es wird ein einstelliger Euro-Betrag als Aufschlag berechnet.

Beim Postidentverfahren Special kann die Identifikation auf allen, auch vom Kunden gestalteten Urkunden vorgenommen werden. Der Versand der Unterlagen kann auch als Nachnahme erfolgen.