Briefgrundschuld

Die Briefgrundschuld ist eine auf einem Grundstück eingetragene Grundschuld, zu der zusätzlich ein Grundschuldbrief gebildet wird. Vor jeder Grundschuldbestellung kann der Antragsteller zwischen Brief- und Buchhypothek wählen.

Oft wurden Briefgrundschulden als Sicherheit für langfristig gewährte Hypothekendarlehen eingetragen. Die Höhe der eingetragenen Briefgrundschuld ist von der Höhe des Darlehens abhängig. Die Briefgrundschuld kann im Gegensatz zur Briefhypothek immer wieder aufleben. Werden Darlehen nicht ordnungsgemäß bedient, ist der Gläubiger berechtigt, verschiedene Maßnahmen, u.a. die Zwangsvollstreckung, einzuleiten. Dazu ist allerdings der Besitz des Grundschuldbriefes erforderlich.

Im vergangenen Jahrhundert war die Briefgrundschuld das häufigste Sicherungsmittel für Hypothekendarlehen, heute ist diese Form der Besicherung wohl eher selten. Die Teilung einer Briefgrundschuld bei mehreren Gläubigern ist möglich, der Grundschuldbrief wird dann meist von einem Gläubiger verwahrt. Die Bildung eines Grundschuldbriefes sorgt für zusätzliche Kosten.

Die Verwaltung der Briefgrundschuld ist für Kreditinstitute und andere Gläubiger teuer und aufwändig. Kommt ein Brief abhanden, muss ein Aufgebotsverfahren zur Kraftloserklärung des verloren gegangenen Grundschuldbriefes eingeleitet werden. Auch die Löschung oder Abtretung einer Briefgrundschuld ist arbeitsaufwändig. Als Alternative wird heute in vielen Fällen eine Buchgrundschuld eingetragen.

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