Buchgrundschuld

Jeder, der sich bei seiner Hausbank Geld leihen möchte, wird von dieser gefragt, welche Sicherheiten für das geliehene Kapital zur Verfügung stehen. Reicht dem Kreditinstitut bei einem Ratenkredit meist der Nachweis eines Arbeitseinkommens, sieht das beim Erwerb einer Immobilie oder eines Grundstücks anders aus. Der Kreditnehmer muss nachweisen, dass er das Geld zurückzahlen kann, außerdem lässt sich die Bank die Absicherung in Form einer Buchgrundschuld in das Grundbuch des zu erwerbenden Objekts eintragen.

Dazu muss der Kreditnehmer, also Buchgrundschuldnehmer, zu einem Notar gehen und diesen um die Beurkundung einer Buchgrundschuldbestellungsurkunde bitten. Nach der Beurkundung leitet der Notar das Dokument an das zuständige Grundbuchamt zur Eintragung weiter. Dadurch entsteht auf dem Grundstück eine Belastung zu Lasten des Eigentümers. Für die kreditgebende Bank stellt diese Belastung jedoch eine Sicherheit dar. Anfallende Kosten der Buchgrundschuldbestellung zahlt der Kreditnehmer.

Die Buchgrundschuld besteht bereits mit Eintragung ins Grundbuch, auch wenn das Darlehen noch nicht in Anspruch genommen wurde. Die Eintragung im Grundbuch ist die einzig sichtbare Belastung für den Besitzer, die Ausfertigung eines Grundschuldbriefes entfällt.

Wenn der Kreditnehmer seine Raten nicht mehr oder zunehmend seltener zahlt und somit ein Zahlungsrückstand entsteht, kann sich die Bank durch Verwertung der Immobilie das fehlende Geld zurückholen. In der Regel geschieht dies im Wege einer Zwangsversteigerung. Durch die Veräußerung in diesem Verfahren verliert der Eigentümer seine Immobilie an den Erwerber und die Bank erhält die durch die Versteigerung erzielte Summe zur eigenen Befriedigung.

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