Cap-Darlehen
Das Cap-Darlehen gehört aufgrund seiner variablen Zinskonditionen zu den sogenannten variablen Darlehen. Im Gegensatz zu Darlehen, bei denen bei der Aufnahme ein fester Zinssatz vereinbart wird (z.B. bei Hypothekendarlehen mit Zinsbindung), werden die Zinsen beim Cap-Darlehen der jeweiligen Marktentwicklung angepasst. Bei der Anpassung gelten in jedem Fall eine Zinsobergrenze (Cap) und eine Zinsuntergrenze.
Die Begrenzung bedeutet für den Darlehensnehmer eine klare Risikobeschränkung, für die von den Banken ein entsprechender Zinsaufschlag verlangt wird. Die Höhe des Aufschlags ist einerseits von der Länge der geplanten Laufzeit des Darlehens abhängig, andererseits von der anfänglichen Differenz zwischen dem Cap-Zinssatz und dem variablen Zinssatz.
Das Cap-Darlehen bietet den entscheidenden Vorteil, dass man bei fallenden Zinsen Geld spart und bei steigenden Zinsen durch die Abgrenzung nach oben abgesichert ist. Dabei ist es jederzeit möglich, Sondertilgungen zu tätigen. Durch diese Option kann es sich unter Umständen lohnen, das Darlehen kurzfristig abzulösen, wenn ein entsprechend niedriger Zinssatz gegeben ist.
Die Darlehensform gilt als besonders interessant bei der Finanzierung von Immobilien und gehört in den Bereich der Baukredite. Durch die Option der Kündigung des Darlehens innerhalb einer kurzen Frist können Bauherren, die größere Summen erwarten, das Darlehen entsprechend vorzeitig ablösen. Die weitgehend hohe Kalkulationssicherheit gilt als entscheidender Vorteil. Es bietet die Möglichkeit, Zinsentwicklungen am Markt zu beobachten und gleichzeitig ein geplantes Kaufvorhaben zu realisieren. Als Sicherheiten kommen Grundbucheintragungen auf das finanzierte Objekt und die Abtretung von Lebensversicherungen in Frage.
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