Kreditnebenkosten

Kreditnebenkosten sind Kosten, welche zur eigentlichen Nettokreditsumme addiert werden und somit nicht bereits mit der Tilgung und dem Zins abgedeckt sind. So fallen bei der Beantragung eines Kredites z.B. Bearbeitungsgebühren an, wofür die Kreditinstitute oft zwischen 1 und 3 Prozent der Kreditsumme verlangen.
Zu den Kreditnebenkosten zählen weiterhin die Führung eines Kreditkontos sowie eine eventuell anfallende Bereitstellungsprovision. Entschließt sich der Kreditnehmer zu einer Restschuldversicherung, entstehen weitere Kosten. Bei einer Baufinanzierung stellen Gutachter- und auch Notarkosten weitere Nebenkosten dar.
Da diese Nebenkosten noch nicht in den ausgewiesenen Kreditzins eingerechnet sind, spricht man vom „Nominalzins“. Erst der für den Kreditnehmer wichtigere Effektivzins berücksichtigt alle anfallenden Kreditnebenkosten. Die endgültige Kreditsumme setzt sich also aus der Nettokreditsumme, den Kreditzinsen und den Kreditnebenkosten zusammen.
In einem Kreditvertrag müssen nach der Preisangabenverordnung alle Kreditnebenkosten exakt aufgeschlüsselt und für den Kreditnehmer verständlich definiert sein. Mit der Einführung der Abgeltungssteuer im Jahre 2009 sind die Kreditnebenkosten nicht mehr als Werbungskosten absetzbar.
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