Grundschulddarlehen

Grundschulddarlehen werden in der Regel zur Finanzierung von Bauvorhaben verwendet. Sie sind daher auch immer zweckgebunden, die Verwendung der Mittel muss also nachgewiesen werden. Das ist zum einen durch die Vorlage von Baurechnungen der beteiligten Handwerker möglich, aber auch der jeweilige Architekt kann den Baufortschritt schriftlich bestätigen.

Grundschulddarlehen werden meist in Form von Annuitätendarlehen vergeben, die Darlehen können mit einer Laufzeit von bis zu 35 Jahren abgeschlossen werden. Der Zins wird je nach Kreditinstitut für maximal 15 Jahre festgeschrieben, nach Ablauf dieser Zeit wird neu verhandelt. Eine Kündigung ist in den ersten 10 Jahren der Zinsbindung nicht möglich. Lassen sich Banken jedoch auf die vorzeitige Rückzahlung ein, müssen Kunden eine sogenannte Vorfälligkeitsentschädigung zahlen.

Das wichtigste bei Grundschulddarlehen ist die Besicherung. Sie erfolgt durch den Eintrag der Grundschuld auf das Bauobjekt – und zwar in Höhe des Darlehens. Dazu muss durch den Kreditnehmer ein Notar beauftragt werden, der die Grundschuld im Grundbuch eintragen lässt. Die Kosten der Eintragung trägt der Kreditnehmer.

Die Zinsen für Grundschulddarlehen richten sich nach der Höhe des Beleihungsobjektes, also des Hauses inkl. des Grundstücks, für das die Mittelverwendung vorgesehen ist. Ist die Höhe des Darlehens maximal 60% des Beleihungswertes, werden die niedrigsten Konditionen vergeben, denn hier ist das Ausfallrisiko oft sehr gering. Wird ein Projekt zu 100% der Baukosten finanziert, erhebt die Bank Zinsaufschläge, die bis zu 0,5% betragen können. Bei hohen Bausummen kann dies gerechnet auf die Laufzeit mehrere Tausend Euro kosten. Deshalb sollten bauwillige Kreditnehmer möglichst mindestens 20% Eigenkapital vorweisen können. Dieser Anteil kann auch in Form von Eigenleistungen erbracht werden.

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