Kreditlimit

Ein Girokonto hat die unverkennbar positive Eigenschaft, dass der Kontoinhaber ohne größere Probleme sein Konto überziehen kann. Bei der Überziehung nimmt er automatisch einen Kontokorrentkredit auf, der natürlich wie jeder andere Kredit verzinst wird und dann auch abbezahlt werden muss. Natürlich ist es nicht möglich, diese Art der Überziehung grenzenlos auszunutzen. Vielmehr besteht hierbei ein sogenanntes Kreditlimit, welches auch als Verfügungsrahmen oder Kreditgrenze bezeichnet wird.
Mit dem Kreditlimit legt das jeweilige Kreditinstitut fest, wie hoch der Kontokorrentkredit sein darf, den der Kunde in Anspruch nehmen kann. Die Höhe des Kreditlimits ist von Fall zu Fall verschieden – es kann durchaus sein, dass diese Grenze bei Null ist und der Besitzer des Girokontos somit keine Möglichkeit hat, sein Konto zu überziehen. Dies trifft aber zumeist nur auf Personen zu, die bereits anderweitig hohe Schulden haben. Sollte die Bonität eines Bankkunden sehr gut sein, erhöht sich dabei gleichermaßen sein Kreditlimit.
Wichtige Kriterien bei der Festlegung des Kreditlimits sind z.B. Eigenkapital des Kunden in Form von Immobilien oder anderen festen Anlagen sowie die Höhe seines regelmäßigen Einkommens und damit der unterste monatliche Geldeingang auf sein Girokonto.
Die Festsetzung des Kreditlimits erfolgt in der Regel nicht absolut, sondern kann sich durch die persönlichen und finanziellen Umstände des Kunden ändern, sowohl nach oben als auch nach unten.
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