Kreditnebenkosten
Kreditnebenkosten sind Kosten, die zur eigentlichen Nettokreditsumme dazu addiert werden und
somit nicht bereits mit der Tilgung und dem Zins abgedeckt sind. So fallen bei der Beantragung
des Kredites beispielsweise Bearbeitungsgebühren an, Banken und Finanzinstitute verlangen für
die Bearbeitung eines Kredites oft zwischen 1% und 3% der Kreditsumme.
Zu den Kreditnebenkosten zählen weiterhin die Führung eines Kreditkontos sowie eine eventuell
anfallende Bereitstellungsprovision. Entschließt sich der Kreditnehmer zu einer Restschuldver-
sicherung, entstehen ihm weitere Kosten. Bei einer Baufinanzierung stellen Gutachter- und auch
Notarkosten weitere Kreditnebenkosten dar.
Da diese Nebenkosten noch nicht in den ausgewiesenen Kreditzins eingerechnet sind, spricht man
vom "Nominalzins". Erst der für den Kreditnehmer wichtigere Effektivzins berücksichtigt alle anfal-
lenden Nebenkosten. Die endgültige Kreditsumme setzt sich also aus der Nettokreditsumme, den
Kreditzinsen und den Kreditnebenkosten zusammen.
In einem Kreditvertrag müssen alle Kreditnebenkosten nach der Preisangabenverordnung exakt
aufgeschlüsselt und für den Kreditnehmer verständlich definiert sein. Mit der Einführung der Ab-
geltungssteuer im Jahre 2009 sind Kreditnebenkosten nicht mehr steuerlich als Werbungskosten
absetzbar.



