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Kreditnehmer

Zum Abschluß eines Kreditvertrages gehören immer zwei Seiten, der Kreditgeber und der Kreditnehmer.
In der Regel ist es so, daß der Kreditgeber eine Bank oder ein anderweitiges Kreditinstitut ist, welches sich
auf das Anbieten von Krediten spezialisiert hat. Auch private Kredite sind nicht ungewöhnlich, in der Anzahl
aber eher seltener.

Der Kreditnehmer kann eine Privatperson oder auch eine geschäftliche Person sein. Darüber hinaus können
auch Gemeinden, Vereine oder der Staat als Kreditnehmer auftreten und dementsprechend einen Kredit bei
Banken beantragen und abschließen. Der Kreditnehmer muß bestimmte Anforderungen erfüllen, damit der
Kreditgeber auch wirklich einen Kreditvertrag unterschreibt und somit das Geld zur Verfügung stellt.

Wichtigstes Kriterium eines Kreditnehmers, egal ob Privatperson oder Unternehmen, ist natürlich die Kredit-
würdigkeit. Nicht weniger wichtig ist aber auch die Kreditfähigkeit eines Menschen oder eines Vereines,
immerhin fehlt manchen Menschen diese allgemeine Fähigkeit zum Abschluß von Geschäften. Nicht in Frage
kommen deshalb geistig behinderte Menschen oder Kinder.

Eine materielle Kreditwürdigkeit bezieht sich vor allem auf Sicherheiten wie monatliches Einkommen, Immo-
bilienbesitz oder sonstige Kapitalanlagen. Die persönliche Kreditwürdigkeit eines potentiellen Kreditnehmers
machen die Sachbearbeiter der Finanzinstitute meist am Auftreten der kreditsuchenden Person fest. Dazu
zählt häufig auch ein gutes und wohlüberlegtes Konzept für den Einsatz des Kredites.

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