Kfz-Versicherung

aus der Gruppe der Sachversicherungen
Die Kfz-Versicherung bezeichnet die gesetzlich vorgeschriebene Haftpflichtversicherung sowie die freiwillige Kaskoversicherung. Eine Haftpflichtversicherung ist für Kfz-Halter in Deutschland zwingend vorgeschrieben, bereits bei der Zulassung des Fahrzeuges muss diese Versicherung vorliegen. Die Haftpflichtversicherung deckt entstandene Forderungen eines Unfallgegners ab, sofern dieser den Unfall nicht verursacht hat.

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Die Leistungen der Kfz-Haftpflichtversicherung umfassen die Übernahme der Reparaturkosten am Fahrzeug oder bei einem Totalschaden auch die Zahlung des Neu- oder Zeitwertes zur Wiederbeschaffung. Sollte der Unfallgegner körperlich geschädigt sein, zahlt die Haftpflichtversicherung Heilungskosten sowie ein mögliches Schmerzensgeld – bei dauerhaften Behinderungen eine monatliche Rente, je nach Fall auch lebenslang.
Die Versicherungsprämie orientiert sich an den schadensfreien Jahren des Halters bzw. Fahrers, an der Typklasse des zu versichernden Fahrzeugs sowie an der Regionalklasse des Zulassungsortes, die in einem bestimmten Gebiet die Schadenshäufigkeit widerspiegelt.
Schäden am eigenen Fahrzeug werden durch eine Kaskoversicherung abgedeckt, die Vollkaskoversicherung erstattet dabei Unfallkosten bei einem selbst verschuldeten Unfall oder wenn der Unfallfahrer nicht ermittelt werden kann. Die Teilkaskoversicherung erstattet Schäden durch Brand, Sturm oder Hagel und leistet Ersatz bei Diebstahl oder Raub. Ersetzt werden auch die Aufwendungen nach einem Zusammenstoß mit Haarwild.
Die Prämie der Teilkasko-Versicherung orientiert sich ausschließlich an der Typklasse und der Regionalklasse des jeweiligen Fahrzeuges. Die Vollkasko-Prämie berücksichtigt neben den Typ- und Regionalklassen wieder den individuellen Schadenfreiheitsrabatt des Versicherungsnehmers. Der Schadenfreiheitsrabatt steigt kontinuierlich mit der Zahl der unfallfreien Jahre. Die niedrigsten Sätze sind 30% in der Kfz-Haftpflichtversicherung sowie 25% in der Vollkaskoversicherung. Fahranfänger müssen bis zu 240% des Normaltarifs zahlen, sie können ihr Auto aber auch über die Eltern anmelden und deren günstigere Schadenfreiheitsklasse nutzen.
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