Private Haftpflichtversicherung
aus der Gruppe der Sachversicherungen
Die private Haftpflichtversicherung ist eine Form der Haftpflichtversicherung, die dem Versicherten und seiner Familie Schutz vor Forderungen Dritter bietet. Im deutschen Recht ist eine Haftung von Privatpersonen nicht begrenzt – von daher ist eine solche Versicherung, gerade hinsichtlich hoher Deckungssummen, sehr nützlich.
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Stefan Meye
Die private Haftpflichtversicherung ist eine freiwillige Versicherung, Ansprüche müssen privater Natur sein. Ein entstandener Schaden darf nicht in Zusammenhang mit Beruf oder sonstigen ehrenamtlichen Tätigkeiten stehen. Nebenberufliche Tätigkeiten müssen separat abgesichert werden. Die private Haftpflichtversicherung deckt alle Risiken des Alltags ab. So ist eine Haftung aus Haus- und Wohnungsbesitz, aus Sportübung und Tierhaltung inbegriffen. Nicht versichert sind dagegen der Gebrauch von Kraftfahrzeugen und der Jagdsport.
Die Höhe der Deckungssummen für Personen- und Sachschäden ist unterschiedlich. Zum Teil wird ein Pauschalbetrag, mitunter aber auch eine genau berechnete Summe für Geschädigte angeboten. Versicherungen bieten außerdem die so genannte Ausfalldeckung an. Sie deckt eigene Forderungen des Versicherten ab, wenn eine Privathaftpflicht fehlt oder der Verursacher zahlungsunfähig ist. Allerdings muss ein gerichtlicher Titel vorliegen und es gibt eine Höchstgrenze für die entsprechende Zahlleistung.
Kinder, die das 7. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, können nicht haftbar gemacht werden, sollten aber in einem Zusatzpaket mitversichert werden. Haben Eltern ihre Aufsichtspflicht nicht verletzt, ist ein Anspruch auf Schadenersatz unwirksam. Dennoch bleibt eine moralische Verpflichtung gegenüber dem Geschädigten.
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