Rechtschutzversicherung

Die Rechtschutzversicherung dient der Absicherung von Privatpersonen oder Unternehmen bei Rechtsstreiten. Dabei können in der Rechtschutzversicherung je nach Bedarf bestimmte Komponenten eingeschlossen werden. Die bekanntesten Formen des Rechtschutzes sind der Privatrechtschutz, der Verkehrsrechtschutz, der Berufsrechtschutz und der Rechtschutz für Grundstückseigentümer. Die Kombination mehrerer Rechtschutzarten ist möglich.

Weitere Informationen finden Sie bei der NÜRNBERGER Hauptagentur Stefan Meye

Bei Eintreten eines Rechtsstreites übernimmt die Rechtschutzversicherung die kompletten oder einen Teil der entstandenen Kosten. Die Rechtschutzversicherung gilt europaweit, so daß Versicherte auch im Ausland gegen die Folgen eines Rechtsstreites gewappnet sind.

Bei vielen Versicherern besteht ein Anspruch auf Kostenerstattung erst nach einer so genannten „Wartezeit“ von 3 Monaten. Bei bereits bestehenden Rechtsstreitigkeiten ist der Abschluß einer neuen Versicherung nicht möglich, heißt nach Eintreten dieses Rechtsstreites kann man sich nicht im nachhinein gegen diesen Fall versichern.

Eine Selbstbeteiligung im Schadensfall kann bei den meisten Versicherern mit eingeschlossen werden, hier sind Selbstbeteiligungssummen in Höhe von 150,- Euro oder 250,- Euro üblich. Vorteil der Selbstbeteiligung ist auf jeden Fall ein günstigerer Beitrag. Dagegen ist eine Selbstbeteiligung bei mehreren Streitfällen innerhalb eines Kalenderjahres eher nachteilig, da für jeden einzelnen Rechtsstreit die vereinbarte Selbstbeteiligung zu zahlen ist. Auf Grund der vielen Anbieter für Rechtschutzversicherungen sollte man bereits im Vorfeld das Preis- und Leistungsverhältnis der einzelnen Gesellschaften überprüfen.

Zu den Sachversicherungen