Glasversicherung

aus der Gruppe der Sachversicherungen
Eine Glasversicherung sollte für Haus- oder Ladenbesitzer eigentlich selbstverständlich sein. Immer wichtiger wird eine ausreichende Glasversicherung durch die häufiger auftretenden Unwetter. So können nach einem Unwetter sehr schnell hohe Glasschäden am und im Gebäude entstehen. Das betrifft vor allen Dingen auch Hausdächer, die mit einer Photovoltaik-Anlage versehen sind.

Weitere Informationen finden Sie bei der NÜRNBERGER Hauptagentur Stefan Meye

Die meisten Versicherer bieten eine sogenannte „Allgefahrendeckung“ an, die nicht nur bei Zerstörung durch Naturgewalten, sondern auch bei Einbruch und mutwilliger Zerstörung, aber auch bei Schäden, die man unvorsichtigerweise selbst verursacht hat, greift.
Da sich der Umfang einer Glasversicherung bei jedem Versicherer unterscheidet, sollte man erst einen Vergleich der Konditionen im Internet durchführen. Dabei sollte man folgendes unbedingt beachten: Versicherungsschutz wird für „sämtliche mit dem Gebäude fest verbundenen Verglasungen sowie Verglasungen der Einrichtung und eines Lagers“ gewährt. Doch der Versicherungsschutz geht in der Regel noch viel weiter – sämtliche Schaufenster, Fenster, Türen, Oberlichter, Außenvitrinen, Schaukästen und Windfanganlagen sind mitversichert. Was genau abgesichert ist, hängt vom jeweiligen Versicherer ab.
Die Versicherungsleistungen der Glasversicherung beschränken sich jedoch nicht nur auf den Materialwert, sondern beinhalten auch Kosten zur Wiederherstellung wie z.B. die Kosten für Anstriche, Malereien, Schriften, Verzierungen an den Schaufenstern und einiges mehr. Meistens sind die Erstattungen in ihrer Höhe begrenzt. Wer jedoch ganz sicher gehen möchte, kann einzelne Teile durch Zusatzprämien höher versichern, z.B. wenn ein einzelnes Schaufenster durch einen Künstler beschriftet wurde.
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