Kreditbürgschaft

Wer einen Kredit aufgenommen hat, muss diesen natürlich auch gemäß der Vereinbarung mit dem Kreditgeber zurückzahlen. Um dies zu gewährleisten, verlangen die finanzierenden Banken bei der Kreditvergabe oft Sicherheiten. Sollten keine ausreichenden Sicherheiten wie z.B. Immobilien- oder Grundbesitz vorhanden sein und der Kreditnehmer verfügt über kein geregeltes Einkommen, kann auch eine so genannte Kreditbürgschaft als Sicherheit dienen.

Tipp zum Thema: Bürgschaft

Bei einer Kreditbürgschaft übernimmt der Bürge die Rückzahlung der Kreditraten, wenn Zahlungen durch den Kreditnehmer ausbleiben. Die Kreditbürgschaft setzt des wegen ein Vertrauensverhältnis zwischen dem Bürgen und dem Kreditnehmer voraus. Der Bürge sollte einen guten finanziellen Ruf besitzen, damit ihn die Bank auch als vollwertige Sicherheit akzeptiert. Kreditverträge werden heute häufig unter Einsatz einer Kreditbürgschaft abgeschlossen, meist werden nahe Verwandte oder der Ehepartner als Bürge eingesetzt.

Mehr zum Thema Kredit-Geschichte und Kredit-Insolvenz