Kredit Insolvenz

Eine Kredit Insolvenz tritt dann ein, wenn der Schuldner den Zahlungsaufforderungen an seine Gläubiger nicht mehr nachkommen kann. Im Rahmen einer Insolvenz gibt es 2 verschiedene Formen:

1. Die Unternehmensinsolvenz
2. Die Privat- und Verbraucherinsolvenz

Die Privatinsolvenz ist in der Insolvenzordnung (InsO) verankert. Im Privat-Insolvenzverfahren, offiziell als Verbraucherinsolvenz bezeichnet, wird zunächst versucht, mit den bisherigen Gläubigern wie Kreditgebern und Telefonanbietern einen Vergleich zu schließen, um die Schulden einvernehmlich zu bereinigen. Dabei darf eine Anzahl von 20 vorhandenen Gläubigern nicht überschritten werden. Sollte dies nicht gelingen, kann über ein Gerichtsverfahren eine Einigung herbeigeführt werden.

Stimmt nur einer der Gläubiger dem Schuldenbereinigungsplan nicht zu und kann so keine Einigung über den Gerichtsweg erzielt werden, bestimmt das Gericht einen Treuhänder. Dieser leitet das Insolvenzverfahren mit anschließender Restschuldbefreiung ein. Er hat auch die Aufgabe, noch vorhandene Güter des betroffenen insolventen Schuldners zu verwerten, um damit vorrangig die Verfahrens- und Gerichtskosten zu begleichen. Erst danach werden die Gläubiger anteilig bedient. Vom Einkommen des Schuldners wird der pfändbare Teil zur Tilgung der bestehenden Schulden verwendet.

Seit 1999 besteht nach Abschluss einer Insolvenz die Möglichkeit der Restschuldbefreiung. Diese kann aber nur eingeleitet werden, wenn der Schuldner bisher nicht wegen einer Insolvenzstraftat verurteilt wurde. Er darf bezüglich der Insolvenz keine falschen Angaben gemacht und während des Verfahrens keine Auskunfts- oder Meldepflichten verletzt haben. Während dieser Restschuldbefreiung kann sich der Schuldner durch eine Wohlverhaltensperiode von 6 Jahren komplett entschulden. In dieser Zeit sollte er einer geregelten Beschäftigung nachgehen bzw. sich bei Arbeitslosigkeit aktiv um einen neuen Arbeitsplatz bemühen.

Ein Vermögen, welches der Schuldner durch eintretendes Erbrecht erhält, geht zur Hälfte an den Treuhänder, der damit die restlichen Gläubiger bedient. Mehr zum Thema Sicherungsübereignung und Kredit Sondertilgung