Bausparvertrag

Wenn sich ein Sparer darüber Gedanken macht, welche Form des Sparens er neben den herkömmlichen Anlageformen wie Sparbuch und Investmentfond außerdem wählen kann, wird er immer öfter bei einem Bausparvertrag landen. Ein Bausparvertrag ist zum einen interessant für Sparer, die mit Hilfe einer Baufinanzierung Immobilien erwerben möchten, zum anderen auch als Anlage vermögenswirksamer Leistungen, für die Arbeitnehmersparzulage oder auch die Wohnungsbauprämie.

Bausparverträge werden mit Bausparkassen abgeschlossen. Dabei wird im Vertrag eine Bausparsumme festgesetzt, die zur Hälfte angespart wird. Die andere Hälfte kann nach Zuteilung als Bauspardarlehen genutzt werden. Bei Vertragsabschluss werden die Laufzeit sowie der Darlehenszins fest vereinbart.

Bei der Ansparphase ist zu beachten, dass nicht automatisch mit Erreichen des halben Bausparguthabens eine Auszahlung möglich ist – der Bausparvertrag wird nach Bewertungszahlen zugeteilt. Liegt diese Bewertungszahl über 50%, kann eine Zuteilung erfolgen, vorausgesetzt das Guthaben reicht aus.

Der Stichtag zur Ermittlung der Bewertungszahl ist jeweils das Ende eines Quartals. Sind alle Kriterien für die Zuteilung des Bausparvertrages erfüllt, kann diese erfolgen. Der Sparer muss sich zu diesem Zeitpunkt überlegen, ob er das Bauspardarlehen in Anspruch nimmt. Erwirtschaftete Zinsen aus Bausparverträgen sind einkommensteuerpflichtig. Das Darlehen ist oft sehr zinsgünstig – die Bausparkassen können es nur verweigern, wenn keine ausreichende Bonität des Bausparers vorliegt.

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