Tierhalter Haftpflichtversicherung

Als Tierhalter eine Tierhalter Haftpflichtversicherung zu haben ist immer eine vorausschauende und kluge Entscheidung. Von jedem Haustier, sei es ein großer Hund, ein Pferd, eine Schlange oder ein Goldhamster, geht eine potentielle Gefahr aus. Um diese Behauptung zu manifestieren, braucht man keine Geschichten zu erfinden – ein Blick in die Verfahren der Versicherungsgesellschaften genügt. In der allgemeinen privaten Haftpflichtversicherung sind einige Tierarten mitversichert. Dies betrifft vor allem so genannte zahme Tiere wie Vögel oder meist auch Katzen. Vögel sind nicht nur Wellensittiche, Kanarienvögel oder andere Kleinvögel. Ein Papagei, der einem Besucher aus unerfindlichen Gründen eine stark blutende Kopfwunde zufügt, kann zu einem lebenslangen Kostenfaktor werden. Wem Hunde, Pferde oder gar Wildtiere Lebensbedürfnis sind, sollte auf jeden Fall die Chance der freiwilligen Tierhalter Haftpflichtversicherung nutzen – versichert lebt es sich entspannter. Die Notwendigkeit einer Tierhalter Haftpflichtversicherung ergibt sich aus der Haftpflicht des Halters, sie ist im BGB geregelt. Im Schadensfall ist der Besitzer des Tieres der Schädiger und muß Wiedergutmachung leisten. Justiz und Versicherungen unterscheiden zwar nach Personen-, Sach- und Vermögensschäden, für die Haftung ist diese Unterteilung unerheblich. Ist der Schaden durch ein Tier verursacht worden, muß der Tierhalter alles ersetzen – bis zum letzten Cent. Man stelle sich das Szenario vor – ein Hund beißt ein Kind, in der Folge bleibt es lebenslang behindert. Medizinische Kosten, Schmerzensgeld und eine lebenslange Rente – der Hundehalter kommt nie mehr auf einen grünen Zweig. Zu den Sachversicherungen