Reiserücktrittsversicherung
aus der Gruppe der Sachversicherungen
Wenn die Freude auf den bevorstehenden Urlaub immer größer wird, kann es schnell passieren – man wird krank, hat einen Unfall oder zu Hause geschieht ein Unglück. Auf jeden Fall muss die Reise abgesagt und kann unter keinen Umständen angetreten werden. Das kann schnell sehr teuer werden, denn je kürzer der Reiserücktritt zum Urlaubsbeginn liegt, desto höher fallen die Stornogebühren aus.
In der Praxis können bis zu 100%, also der komplette Reisepreis, als Stornokosten berechnet werden. Die finanziellen Folgen eines Reiserücktritts lassen sich durch eine Reiserücktrittsversicherung abfedern. Gute Gründe für einen Reiserücktritt sind ein Todesfall in der Familie, ein Unfall, eine unerwartete schwere Krankheit, eine Risikoschwangerschaft oder die Unverträglichkeit einer Impfung mit folgender Erkrankung.
Versichert ist auch der Verlust des Arbeitsplatzes, ein aufgetretener Schaden am Eigentum der versicherten Personen, hervorgerufen durch Naturgewalten wie Feuer oder Überschwemmung sowie durch eine strafbare Handlung. In diesen Fällen leistet eine Reiserücktrittsversicherung finanziellen Ersatz, der vom Reiseveranstalter erhoben wird. Dies gilt auch für einen Reiseabbruch aus den oben genannten Gründen.
Der Leistungsumfang und die Bedingungen der Versicherung gelten für die versicherte Person und deren Angehörige sowie für Mitreisende und deren Angehörige. Die Policen können für die ganze Familie oder für Einzelpersonen abgeschlossen werden. Möglich sind auch Versicherungsverträge für eine einzelne Reise oder für mehrere Reisen innerhalb eines Jahres. Die Höhe der Versicherungsprämie richtet sich nach dem Reisepreis. Unter gewissen Umständen können Versicherungen auch eine Eigenbeteiligung an den Stornokosten von der versicherten Person verlangen.
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