Tilgungsaussetzung
Die monatlichen Raten eines Kredites setzen sich in der Regel aus einem Tilgungsanteil und einem Zinsanteil zusammen. In den ersten Monaten der Kreditlaufzeit nimmt der Zinsanteil einen großen Teil der monatlichen Raten ein. Im Laufe der Zeit erhöht sich der Tilgungsanteil immer mehr, während sich der Zinsanteil verringert.
Gerade im Bereich der Immobilienfinanzierung, also beim Erwerb von Wohneigentum, besteht jedoch die Möglichkeit der so genannten Tilgungsaussetzung. Dabei zahlt der Kreditnehmer während der vereinbarten Laufzeit des Kredites nur Zinsen, die ursprüngliche Summe des aufgenommenen Kredites bleibt in voller Höhe bestehen. Am Ende der Laufzeit, bei Immobilien meist zwischen 10 und 30 Jahren, wird die Gesamtsumme in einem Betrag fällig.
Da der Kreditnehmer in den meisten Fällen nicht in der Lage sein wird, diesen Betrag aus eigenen Mitteln zu finanzieren, verfügt das Modell der Tilgungsaussetzung über einen zweiten Bestandteil. Gleichlaufend mit der Aufnahme des Kredites wird eine Lebensversicherung – wahlweise ein Bausparvertrag oder Kombination von beidem – abgeschlossen. Die zu erwartende Endauszahlung entspricht der Höhe dieses aufgenommenen Kredites.
Die Laufzeit der abgeschlossenen Lebensversicherung ist dabei ebenfalls mit der Kredit-Laufzeit identisch. Die geschlossenen Verträge – Lebensversicherung oder Bausparvertrag – werden an die finanzierende Bank abgetreten, die Endauszahlung erhält die Bank direkt vom Versicherungsunternehmen oder der Bausparkasse. Vorteil der Tilgungsaussetzung ist in den meisten Fällen eine deutlich geringere monatliche Gesamtbelastung aus der Kombination Zinszahlung und Beitragszahlung.
Gerade für Haushalte mit einem geringeren monatlichen Einkommen stellt deswegen die Tilgungsaussetzung eine Alternative dar. Als Nachteil kann sich jedoch die zu erwartende Endauszahlung der Lebensversicherung erweisen. Bei Abschluß des Vertrages wird mit zu erwartenden Überschüssen und Zinsen auf die eingezahlten Beiträge gerechnet, welche aber sehr oft nicht erreicht werden. Versicherungsunternehmen haben jederzeit die Möglichkeit, Überschüsse und Zinsen nach oben oder unten zu verändern.
Werden dann am Ende der Versicherungslaufzeit die erforderlichen Auszahlungssummen nicht erreicht, muß der Kreditnehmer eine separate Nachfinanzierung des fehlenden Betrages in Kauf nehmen. Deshalb muß man sich bereits vor Vertragsabschluß über Chancen und Risiken einer Tilgungsaussetzung informieren.