Kreditgefährdung

Die Kreditgefährdung ist die Gefährdung eines vorhandenen Kredites oder die Herbeiführung von Nachteilen für Erwerb oder Fortkommen eines anderen durch Verbreiten oder Behaupten falscher Tatsachen. Sie kann privatrechtlich zu einer Schadenersatzverpflichtung desjenigen führen, der die Tatsachen verbreitete oder behauptete, wenn er die Unwahrheit kannte oder fahrlässig nicht kannte (§824 BGB).
Als Schadenersatz kann sowohl die Rücknahme der Behauptung als auch die Veröffentlichung einer Gegendarstellung verlangt werden. Eine Kreditgefährdung hat damit nicht zwangsläufig mit der Vergabe eines Kredites zu tun. Vielmehr geht es darum, die Persönlichkeitsrechte eines jeden einzelnen Bürgers zu schützen.
Sicherlich haben auch Sie diese Redewendung schon gehört: „Nicht in Misskredit geraten“. Sie bezieht sich genau auf diesen Sachverhalt und schützt jeden Bürger vor falschen Äußerungen, die diesen bei anderen Personen und Institutionen in ein falsches Licht rücken.
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