Betriebsmittelkredit
Der Betriebsmittelkredit ist ein kurzfristiger Kredit, welcher einem Unternehmen zur Anschaffung von Waren, Roh- und Hilfsstoffen sowie zur Vorfinanzierung kurzfristiger Ausgaben, etwa Lohnzahlungen, dient. Er eignet sich daher nicht für langfristige Investitionen, z.B. in Gebäude, Grundstücke oder Maschinen.
Ein Betriebsmittelkredit wird von der Hausbank als Kontokorrentkredit geführt, Zinsen fallen nur für tatsächlich beanspruchte Beträge bis zur vereinbarten Kreditlinie an. Weil so geführte Kredite jedoch sehr teuer sind, sollte man nicht versuchen, diese ausschließlich über einen Kontokorrentkredit abzudecken. Die Laufzeit des Betriebsmittelkredites liegt meistens bei einem Jahr, wird aber üblicherweise regelmäßig prolongiert, so dass die meisten Betriebsmittelkredite in der Praxis langfristige Kredite sind. Dabei gilt zu bedenken, dass vor jeder Laufzeitverlängerung eine neue Bonitätsprüfung durchgeführt wird.
Weil diese Kreditform vorrangig zur Liquiditätssicherung zwischen Kostenanfällen und Einnahmen gedacht ist, sollte die Rückführung idealerweise aus den Erlösen des Unternehmens erfolgen. Notar- und Rechtsanwaltskosten sowie Aufwendungen für die Renovierung, Betriebserweiterung und Werbung lassen sich damit bis zum Eintreffen neuer Erlöse gut abfedern. Bei der Einräumung des Kredites achten die Banken nicht nur auf eine ausreichende Bonität und Sicherheiten, sondern insbesondere bei jungen Unternehmen darauf, wie das Konto in der Vergangenheit geführt wurde und wie die Umsatzlage in den letzten Geschäftsjahren war.
Die Aufnahme eines ausreichend hohen Betriebsmittelkredites ist auch bei der Übernahme eines Unternehmens obligatorisch. Der Betriebsmittelkredit sichert dem Unternehmen kurzfristige Liquidität, er deckt aber nur in geringem Maße weitergehende Risiken ab. So sollte man etwa hinsichtlich Vertragserfüllungs- und Vorauszahlungsverpflichtungen für einen entsprechenden Avalkreditrahmen sorgen.
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