Ausbaukosten
Unter Ausbaukosten versteht man den Herstellungsaufwand von Aus- und Umbauten einer Immobilie. Diese Kosten sind erst nach der eigentlichen Fertigstellung eines Hauses oder einer Wohnung von Bedeutung, weil sie dann als Ausbaukosten steuerlich relevant sind.
Im Rahmen der Gebäudeabschreibung kann der zusätzliche Herstellungsaufwand für ein Mietobjekt abgesetzt werden, wenn das Objekt durch Baumaßnahmen erweitert bzw. wesentlich verbessert wird. Eine Terrasse, Garage oder ein Wintergarten sind solche Erweiterungen und fallen unter die Ausbaukosten. Auch Aussentreppen und der zusätzliche Einbau von Wänden, Türen sowie Dachgauben fallen unter diesen Begriff.
Eine wesentliche Verbesserung der Immobilie liegt vor, wenn nach Beendigung einer Baumaßnahme der Gebrauchswert im Vergleich zur Anschaffung oder Herstellung wesentlich gestiegen ist. Maßstab für den Gebrauchs- und Wohnstandard ist die Ausstattung und der Umfang der Heizungsanlage, der Elektroinstallation sowie der Sanitäreinrichtung. Fenster, Türen und das Dach sind ebenso Bestandteil der Ausstattung einer Immobilie und gehören damit zum Kernbereich der Ausbaukosten.
Normale Modernisierungsmaßnahmen, die die Ausstattung lediglich zeitgemäß erneuern, zählen nicht zu den Ausbaukosten – es muss etwas bisher nicht vorhandenes eingebaut werden. Dazu zählen z.B. der zusätzliche Einbau einer Dusche, weitere Waschbecken oder der Einbau einer Alarmanlage. Steigt also durch eine dieser Maßnahmen der Nutzungswert der Immobilie, liegt ein Herstellungsaufwand vor und es können entstandene Ausbaukosten geltend gemacht werden.
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