Basel II
Basel II bezeichnet die Gesamtheit der Eigenkapitalvorschriften, welche seit Januar 2007 für Kreditinstitute und Finanzdienstleister innerhalb der EU gelten. Sie besagen in erster Linie, dass Banken bei Kreditvergaben an Kunden, und zwar sowohl an Privat- als auch an Geschäftskunden, Rücklagen bilden müssen.
Zwar wurden von den Banken bisher auch schon Rücklagen gebildet, um Insolvenzen von Kunden aufzufangen, seit Basel II müssen sich diese aber nun am jeweiligen Risiko des Kredites orientieren. So wird vermieden, dass ein Finanzinstitut durch die Vergabe risikoreicher Kredite in Schräglage gerät und Zahlungsverpflichtungen nicht mehr nachkommen kann. Damit sind die Banken verpflichtet, das Risiko jedes Kunden genau zu überprüfen und zu bewerten.
Die Überprüfung erfolgt an Hand von Ratings und bankspezifischen Scorings. In die Scorings fließen verschiedene Faktoren ein, die es erlauben, das Risiko einer Kreditvergabe zu beurteilen. Neben Gehaltsangaben des Kreditnehmers werden so auch die berufliche Erfahrung und die Betriebszugehörigkeit erfragt. Kunden, die erst seit kurzem bei ihrem derzeitigen Arbeitgeber beschäftigt sind, könnten etwas negativer beurteilt werden.
Nach Eingabe aller relevanten Daten wird vom Computerprogramm der Bank ein Scoring-Wert ermittelt, der zwischen 1 und 6 liegt. Je besser der Wert, desto geringer ist das Risiko der Kreditvergabe – um so weniger Rückstellungen müssen laut Basel II getätigt werden. Da erhöhte Rückstellungen der Banken auch höhere Kosten verursachen, müssen Kunden mit einem Rating schlechter als 1 mit Zinsaufschlägen rechnen.
Die Höhe des jeweiligen Zinsaufschlages ermittelt sich nach dem tatsächlichen Score-Wert – ab einem Wert von 4.5 erfolgt in der Regel keine Kreditvergabe mehr. Durch die Einführung von Basel II haben Banken nicht mehr die Möglichkeit, pauschale Kreditangebote für Kunden zu erstellen.
Mehr zum Thema Beamtendarlehen und Beamtenkredit