- Berufs- und Vertragssportler, die aus diesem Einkommen den überwiegenden Teil Ihres Lebensunterhalts (einschließlich Sportförderung und entsprechenden Tätigkeiten bei der Polizei, Bundeswehr und ähnlichen) bestreiten
- Angehörige von Spezialeinsatzkommandos (z.B. MEK, SEK, GSG9, ZUZ)
- Berufstaucher
- Akrobaten/Artisten, Tierbändiger, Kunstreiter
- Spreng- und Räumpersonal
- Leibwächter (Personenschutz)
- Beruflich fliegendes Personal
- Rennfahrer und Rennreiter und ähnlich gefährliche Berufe
- Selbstständige im Beherbergungs- und Gaststättenwesen
- Selbstständige Schausteller
- Selbstständige Taxiunternehmer
- Selbstständige Schauspieler und Artisten
- Kleingewerbetreibende
- Reisegewerbetreibende im Sinne von § 55 GewO
- Handelsvertreter und selbstständig tätige Künstler
- Geschäftsführer einer Ein-Personen-GmbH