Auslandsreise Krankenversicherung

aus der Gruppe der Personenversicherungen

Auch wenn eine Urlaubsreise in das Ausland gut geplant ist, können unangenehme Überraschungen auftreten. Die wenigsten Urlauber denken daran, während einer Reise zu erkranken oder einen Unfall zu haben. Doch das kann manchmal schneller gehen als man denkt und schon müssen im Ausland Leistungen eines Arztes oder eines Krankenhauses in Anspruch genommen werden.

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Innerhalb Europas übernimmt die gesetzliche Krankenversicherung nur die Leistungen, für die sie auch in Deutschland die Kosten tragen würde. Für Behandlungskosten außerhalb Europas kommt aber keine gesetzliche Krankenkasse auf. Aus diesem Grund lohnt sich für alle Auslandsreisen der Abschluss einer privaten Auslandsreise Krankenversicherung.

Die Krankenversicherung kostet nur wenige Cent am Tag und kann als Einzelpolice für jeden Urlaub oder als Jahrespolice für mehrere Urlaubsreisen innerhalb eines Jahres abgeschlossen werden. Wer über mehrere Wochen verreist, sollte eine Police mit entsprechend langer Geltungsdauer abschließen, damit der Versicherungsschutz nicht innerhalb des Urlaubs erlischt. Der Abschluss der Auslandsreise Krankenversicherung ist direkt über das Internet und dadurch bis kurz vor Reiseantritt möglich. Beschränkungen können bezüglich des Alters der versicherten Personen bestehen. So begrenzen Versicherungen das Höchstalter bei Versicherungsabschluss oft auf 69 Jahre.

Die Auslandsreise Krankenversicherung übernimmt u.a. die Aufwendungen für Krankenhausbehandlungen und Arztbesuche, für Arzneien sowie für einen medizinisch notwendigen Rücktransport. Gerade Flüge in einem Spezialflugzeug oder Hubschrauber können sehr schnell einige zehntausend Euro kosten, die selten aus dem Vermögen oder dem Einkommen beglichen werden können. Oft bieten Versicherungen weltweit erreichbare Hotlines, die im Krankheitsfall mit Hinweisen und Adressen von Ärzten vor Ort weiterhelfen. Verstirbt der Versicherte im Ausland, übernimmt die Versicherung Überführungs- oder Beisetzungskosten.

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